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Die EuGVO geht bei der zivilprozessualen Drittbeteiligung von einem dualen System aus. Als Grundmodell sieht sie eine internationale Zuständigkeit für Gewährleistungs- und Interventionsklagen vor. Einigen europäischen Rechtsordnungen ist diese Form der Drittbeteiligung fremd. Diese greifen auf das funktionell äquivalente Modell der Streitverkündung zurück. Das Rechtsinstitut der Streitverkündung stellt einen Fremdkörper im System der EuGVO dar und wird durch eine Ausnahmevorschrift behandelt. Durch diese Zweiteilung des europäischen Interventionsrechts entstehen Ungleichbehandlungen und…mehr

Produktbeschreibung
Die EuGVO geht bei der zivilprozessualen Drittbeteiligung von einem dualen System aus. Als Grundmodell sieht sie eine internationale Zuständigkeit für Gewährleistungs- und Interventionsklagen vor. Einigen europäischen Rechtsordnungen ist diese Form der Drittbeteiligung fremd. Diese greifen auf das funktionell äquivalente Modell der Streitverkündung zurück. Das Rechtsinstitut der Streitverkündung stellt einen Fremdkörper im System der EuGVO dar und wird durch eine Ausnahmevorschrift behandelt. Durch diese Zweiteilung des europäischen Interventionsrechts entstehen Ungleichbehandlungen und Rechtsschutzlücken, welche im Rahmen dieser Arbeit untersucht und aufgelöst werden. Die Arbeit beleuchtet weiterhin die Entwicklung des europäischen Interventionsrechts.
Autorenporträt
Ulrike von Paris, geboren 1982, studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Anschließend absolvierte sie an der University of Connecticut einen LL.M-Studiengang. Von 2008 bis 2011 promovierte sie an der Freien Universität Berlin und war parallel bei einer großen Wirtschaftskanzlei tätig. Die Autorin ist seit Mitte 2010 Rechtsreferendarin am Kammergericht in Berlin.