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Die Neufassung des 331 StGB hat das Problem geboren, dass sozial unschädliche, von der Gesellschaft erwünschte Verhaltensweisen plötzlich als strafbare Vorteilsannahme gelten. Neben der Diskussion um die Drittmittelforschung hat sich vor allem rund um die Parteispenden eine derartige Konstellation aufgetan. Ziel der Arbeit ist es, diese grundsätzliche Subsumtion unter den Tatbestand mittels einer Strafbarkeitsreduktion zu lösen. Hierbei zeigt der Verfasser zunächst die positive Haltung der Verfassung, des Parteiengesetzes sowie der Steuergesetze gegenüber Parteispenden auf. Sodann erläutert er…mehr

Produktbeschreibung
Die Neufassung des
331 StGB hat das Problem geboren, dass sozial unschädliche, von der Gesellschaft erwünschte Verhaltensweisen plötzlich als strafbare Vorteilsannahme gelten. Neben der Diskussion um die Drittmittelforschung hat sich vor allem rund um die Parteispenden eine derartige Konstellation aufgetan. Ziel der Arbeit ist es, diese grundsätzliche Subsumtion unter den Tatbestand mittels einer Strafbarkeitsreduktion zu lösen. Hierbei zeigt der Verfasser zunächst die positive Haltung der Verfassung, des Parteiengesetzes sowie der Steuergesetze gegenüber Parteispenden auf. Sodann erläutert er die rechtlichen Grundlagen der Vorteilsannahme, insbesondere mit Blick auf das Rechtsgut des
311 StGB, die Reichweite des Amtsträgerbegriffs sowie das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Unrechtsvereinbarung. Im Rahmen der Diskussion um die Strafbarkeitsreduktion setzt sich der Autor mit der Argumentation der "Kremendahl"-Entscheidung sowie den Tatbestands- und Rechtfertigungslösungen der Drittmittelfälle auseinander. Letztlich stützt der Verfasser seine Lösung auf den grundrechtsgleichen Grundsatz der Wahlgleichheit, dem rechtfertigende Wirkung zukommt.
Autorenporträt
Der Autor: Christian A. Sirch studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Während seiner Referendarzeit im OLG-Bezirk München war er in verschiedenen internationalen Großkanzleien in München und den Vereinigten Staaten von Amerika tätig. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen 2004 promovierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München und war promotionsbegleitend in einer Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei tätig. Seit 2006 arbeitet der Autor als Rechtsanwalt in München.