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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, Fachhochschule Frankfurt am Main (3, Wirtschaft und Recht, Studiengang Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die zunehmenden wirtschaftlichen Beziehungen deutscher Unternehmen mit dem Ausland sowie die Anstrengungen das Auslandsgeschäft zu erweitern und den internationalen Austausch von Erfahrungen zu intensivieren, erfordern die Entsendung deutscher Mitarbeiter ins Ausland. Im umgekehrten Verhältnis betreiben ausländische Unternehmen verstärkt Investitionen in…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, Fachhochschule Frankfurt am Main (3, Wirtschaft und Recht, Studiengang Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die zunehmenden wirtschaftlichen Beziehungen deutscher Unternehmen mit dem Ausland sowie die Anstrengungen das Auslandsgeschäft zu erweitern und den internationalen Austausch von Erfahrungen zu intensivieren, erfordern die Entsendung deutscher Mitarbeiter ins Ausland. Im umgekehrten Verhältnis betreiben ausländische Unternehmen verstärkt Investitionen in Deutschland. Diese Investitionen und wirtschaftliche Beziehungen im In- und Ausland erfordern es, dass auf Fach- und Führungskräfte aus den Heimatländern der Unternehmen zurückgegriffen werden muss, weil solche zeitlich umfassenden Maßnahmen nicht im Rahmen einer Geschäftsreise erledigt werden können. Mit der Entsendung treten in den Wohnsitz- und Tätigkeitsländern eine Vielzahl von arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problemen auf, auf die eine Antwort gefunden werden muss.
Im Rahmen dieser Diplomarbeit sollen speziell die steuerlichen Problempunkte dargestellt werden.
Der erste Abschnitt befasst sich mit der Einordnung der Arbeitnehmerentsendung in die allgemeine Unternehmensbesteuerung. Zum Anfang werden die Ansatzpunkte für das Vorliegen einer Entsendung beschrieben, um im nächsten Schritt den Begriff des Arbeitgebers zu beleuchten. Im Rahmen der Zuordnung der Kosten für die Entsendung des Mitarbeiters stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Aufwendungen zwischen den beteiligten Unternehmen behandelt werden sollen. Eine Antwort darauf wird in dem Punkt Kriterien für die Einkunftsabgrenzung gegeben. Generell sollen die beteiligten Unternehmen so gestellt werden, als ob die Entsendung zwischen fremden Dritten stattgefunden hätte. Abgrenzungskriterium ist der Fremdvergleich sowie dessen Methoden zur Überprüfung. Anhand der Beispiele Aktienoptionen und Pensionsrückstellungen wird die Problematik der Zuordnung der Kosten der Entsendung erläutert. Wurde die Aufwandszuordnung nicht korrekt vorgenommen und das Ergebnis eines beteiligten Unternehmens unkorrekterweise verringert, sind nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Korrekturen vorzunehmen. Durch die Entsendung ergibt sich auch auf Seiten des Mitarbeiters eine Vielzahl an Fragestellungen.
Im zweiten Abschnitt werden die steuerlichen Auswirkungen der Entsendung beim Mitarbeiter dargestellt. In Rahmen der Diplomarbeit wird lediglich auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Mitarbeiters eingegangen. In der Regel ist der entsendete Mitarbeiter unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland und mit dem ausländischen Staat besteht ein DBA. Damit eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, muss der Mitarbeiter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland innehaben. Eine weitere Möglichkeit für EU- bzw. EWR- Bürger ist die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag. Hat der Mitarbeiter zwei steuerlich relevante Wohnsitze, so ist ein Wohnsitz als der vorrangige Wohnsitz für die Anwendung des DBA zu bestimmen, damit die Regelungen des DBA angewendet werden kann. Diese Punkte werden in dem Abschnitt Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht behandelt.
Ist der Mitarbeiter unbeschränkt steuerpflichtig und besteht ein DBA mit dem ausländischen Staat, bestimmt sich das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach dem Arbeitsortprinzip. Das Arbeitsortprinzip, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zuweist, kann jedoch durchbrochen werden. In folge dessen fällt das Besteuerungsrecht an den Wohnsitzstaat zurück. Durchbrochen wird das Prinzip, wenn die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 MA vorliegen. Der Arbeitnehmer hat sich an weniger als 183 Tagen im Tätigkeitsstaat aufgehalten, die Bezüge werden von einem oder für einen...