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Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Herstellern und kommunalen Spitzenverbänden zur Behältergestellung nach 9 Absätze 4 und 5 Elektrogesetz präsentiert das Buch topaktuell Informationen zur Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des ElektroG.Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16. März 2005 ist am 24. März 2005 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur…mehr

Produktbeschreibung
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Herstellern und kommunalen Spitzenverbänden zur Behältergestellung nach 9 Absätze 4 und 5 Elektrogesetz präsentiert das Buch topaktuell Informationen zur Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des ElektroG.Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16. März 2005 ist am 24. März 2005 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.Durch das ElektroG werden die Entsorgungsaufgaben für Altgeräte aus privaten Haushalten in Deutschland neu verteilt. Während die Kommunen weiterhin die Sammlung dieser Elektro- und Elektronikaltgeräte durchführen, sind zukünftig grundsätzlich die Hersteller für die Entsorgung der Altgeräte verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kommunen die Altgeräte aber auch selbst vermarkten. Die operative Wirkung des Gesetzes, d.h. die getrennte Erfassung der Altgeräte durch die Kommunen und die Abholung und weitere Entsorgung der Altgeräte durch die Hersteller, beginnt am 24.03.2006.Mit den neuen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Akteuren bei der Altgeräteentsorgung sind auch neue Fragen verbunden. Für die Kommunen stellen sich vor allem Fragen bei der Einrichtung der Sammelstellen, den Anforderungen an die Geräteübergabe, der Abholkoordination und nicht zuletzt der Eigenvermarktung und Gebührenfähigkeit von Kosten. Zur Konkretisierung der Schnittstelle zwischen Kommunen und Herstellern hat sich im Frühjahr 2005 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von kommunalen Spitzenverbänden und ZVEI/BITKOM gebildet und entsprechende Leitlinien für die Praxis entwickelt. Dieses Werk wendet sich an die Kommunen und soll ihnen Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung des ElektroG, insbesondere bei der Ausgestaltung ihrer Sammelstellen und bei der Eigenvermarktung von Elektrogeräten geben. Hierzu werden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Herstellern und kommunalen Spitzenverbänden ausführlich dargestellt.
Autorenporträt
Dr. jur. Holger Thärichen, Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und Dr. jur. Rebecca Prelle, Rechtsanwaltbüro Gaßner, Groth, Siederer & Collegen, Berlin
Mit einem Geleitwort von Otto Huter (Deutscher Städtetag)