89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Seit den Reformperioden im Osmanischen Reich und noch stärker seit der Gründung der Republik Türkei war die Rezeption von Recht aus dem 'Westen' eine der maßgeblichen Methoden zur Reform und Entwicklung des türkischen Rechts. Hieran knüpft die Arbeit an und geht der Fragestellung nach, welche Normen, Prinzipien und Institutionen aus dem 'Westen' bei der Ausarbeitung der Verfassung von 1961 durch die türkischen Verfassungsgeber übernommen wurden. Dabei werden sowohl die Gründe und Legitimationen als auch die Grenzen der Rezeption 'westlicher' Verfassungsrechte untersucht.
Die Arbeit legt
…mehr

Produktbeschreibung
Seit den Reformperioden im Osmanischen Reich und noch stärker seit der Gründung der Republik Türkei war die Rezeption von Recht aus dem 'Westen' eine der maßgeblichen Methoden zur Reform und Entwicklung des türkischen Rechts. Hieran knüpft die Arbeit an und geht der Fragestellung nach, welche Normen, Prinzipien und Institutionen aus dem 'Westen' bei der Ausarbeitung der Verfassung von 1961 durch die türkischen Verfassungsgeber übernommen wurden. Dabei werden sowohl die Gründe und Legitimationen als auch die Grenzen der Rezeption 'westlicher' Verfassungsrechte untersucht.

Die Arbeit legt dar, dass die türkischen Verfassungsgeber im Wege einer vergleichenden, selektiven Rezeption eine Verfassung schufen, die eine Komposition aus verschiedenen Verfassungsordnungen darstellte. Zu diesen Verfassungsordnungen gehörten neben der türkischen Vorgängerverfassung von 1924 in erster Linie die italienische Verfassung von 1947/1948 und das deutsche Grundgesetz von 1949. Zudem kam der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Vorbildfunktion zu.
Autorenporträt
Metin Batkin studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er war Doktorand am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte im Rahmen der International Max Planck Research School for Comparative Legal History. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst, den er in Frankfurt am Main und Berlin (Wahlstation im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) absolvierte, beriet er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei Unternehmen und die öffentliche Hand im Bereich des Öffentlichen Rechts. Seit 2018 ist er als Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat tätig.