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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Universität Passau (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht ), Veranstaltung: Seminar zum Thema Krise und Reform der europäischen Währungsverfassung , Sprache: Deutsch, Abstract: "Geld hat man zu haben", 275 Abs. 1 BGB dieses Motto scheint nicht für Staaten zu gelten. Der einst glanzvolle Celtic Tiger Irland geriet in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten, indem er seine bankrotten Banken…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend), Universität Passau (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht ), Veranstaltung: Seminar zum Thema Krise und Reform der europäischen Währungsverfassung , Sprache: Deutsch, Abstract: "Geld hat man zu haben",
275 Abs. 1 BGB dieses Motto scheint nicht für Staaten zu gelten. Der einst glanzvolle Celtic Tiger Irland geriet in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten, indem er seine bankrotten Banken vor der Insolvenz rettete. Doch als erster Staat, der den Euro-Rettungsschirm in Anspruch nahm, wurde Irland scheinbar mühelos über seine Finanzprobleme hinweg getragen. Ursprünglich hält der Vertrag von Lissabon jedoch nur Instrumente zur Krisenprävention bereit, nicht aber zum Krisenmanagement.Ob die Rettung Irlands mit dem geltenden Europarecht vereinbar ist, wird in dieser Arbeit untersucht. Dabei werden die unterschiedlichen Komponenten des Euro-Rettungsschirms genau betrachtet: Der Internationale Währungsfonds IWF, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF und der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus EFSM. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt hierbei auf den Art. 122 II AEUV und Art. 125 AEUV. Außerdem wird auf das Durchführungsabkommen zur Irlandhilfe und die in den Memoranden of Understandings enthaltenen Verpflichtungen Irlands zu konkreten eigenen Maßnahmen eingegangen.