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Ab Ende der 1520er Jahre hatten die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst Anteil an der reformatorischen Bewegung. In der Stadt Oldenburg und in Esenshamm predigten Walter Rentzelmann und Edo Boling im Sinne der lutherischen Rechtfertigungslehre. Das oldenburgische Grafenhaus gab 1529 seinen Widerstand gegen die reformatorische Botschaft auf. Graf Anton I. zog viele Vikarsbenefizien ein und verpflichtete ab 1565 die Pastoren auf das Augsburgische Bekenntnis. In Delmenhorst verpflichtete der Lübecker Superintendent Hermann Bonnus die Pastoren 1543 auf die Osnabrücker Landkirchenordnung. Graf…mehr

Produktbeschreibung
Ab Ende der 1520er Jahre hatten die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst Anteil an der reformatorischen Bewegung. In der Stadt Oldenburg und in Esenshamm predigten Walter Rentzelmann und Edo Boling im Sinne der lutherischen Rechtfertigungslehre. Das oldenburgische Grafenhaus gab 1529 seinen Widerstand gegen die reformatorische Botschaft auf. Graf Anton I. zog viele Vikarsbenefizien ein und verpflichtete ab 1565 die Pastoren auf das Augsburgische Bekenntnis. In Delmenhorst verpflichtete der Lübecker Superintendent Hermann Bonnus die Pastoren 1543 auf die Osnabrücker Landkirchenordnung. Graf Johann VII. ließ Nikolaus Selnecker und Hermann Hamelmann 1573 eine Kirchenordnung für die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst ausarbeiten und schloss sich 1577/80 dem innerlutherischen Einigungswerk, der Konkordienformel, an.Im vorliegenden Buch wird die Entwicklung von kirchlichem Leben, landesherrlichem Kirchenregiment und theologischer Lehre in Oldenburg und Delmenhorst vom späten Mittelalter bis zum Regierungsantritt Graf Anton Günthers 1603 beschrieben.