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Mit dem MoMiG hat der Gesetzgeber den Rufen nach Deregulierung des Gläubigerschutzsystems der GmbH nachgegeben. Gerold Niggemann zeigt, dass die Ursachen der Liberalisierung in der Niederlassungsfreiheit, der europäischen Kritik am Kapitalschutzmodell und den neuen Akzenten liegen, die das Bilanzrecht im Konflikt zwischen Ausschüttungen und Gläubigerschutz setzt. Die ausführliche Analyse des MoMiG ergibt, dass Gesellschafter nunmehr eine deutlich größere Finanzierungsfreiheit genießen. Der Autor untersucht daher, wie Gesellschaftsgläubiger nach dem Abbau präventiv wirkender Kapitalschutzregeln…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem MoMiG hat der Gesetzgeber den Rufen nach Deregulierung des Gläubigerschutzsystems der GmbH nachgegeben. Gerold Niggemann zeigt, dass die Ursachen der Liberalisierung in der Niederlassungsfreiheit, der europäischen Kritik am Kapitalschutzmodell und den neuen Akzenten liegen, die das Bilanzrecht im Konflikt zwischen Ausschüttungen und Gläubigerschutz setzt. Die ausführliche Analyse des MoMiG ergibt, dass Gesellschafter nunmehr eine deutlich größere Finanzierungsfreiheit genießen. Der Autor untersucht daher, wie Gesellschaftsgläubiger nach dem Abbau präventiv wirkender Kapitalschutzregeln geschützt werden können. Dazu entwickelt er eine Binnenhaftung wegen quotaler Unterkapitalisierung als insolvenzpräventives Gegenstück zur Existenzvernichtungshaftung. Abschließend untersucht er die Konformität des MoMiG und der vorgeschlagenen Haftungsfigur mit der Niederlassungsfreiheit, da kapitalgesellschaftsrechtlicher Gläubigerschutz nicht mehr losgelöst von derselben betrachtet werden kann.
Autorenporträt
Dr. Gerold Niggemann, geboren 1980, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Paris und an der Columbia Law School. Im Anschluss an wissenschaftliche Mitarbeit am Freiburger Institut für Wirtschaftsrecht absolvierte er das Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Darauf folgte anwaltliche Tätigkeit in Frankfurt am Main. Die Promotion an der Universität Freiburg erfolgte 2008. Gerold Niggemann ist Mitautor eines Kommentars zum Aktiengesetz.