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Rund 100 Jahre nach der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuches beziffert die Deutsche Bundesbank die im Todesfall zu übertragende Vermögensmasse privater Erblasser auf jährlich 100 bis 200 Milliarden DM. Selten zuvor hat eine Generation ihren Erben einen vergleichbar hohen Wert hinterlassen, nie zuvor dürfte sich die Frage nach dem Sinn und Zweck eines Testamentsvollstreckers deutlicher stellen als heute.
Diese Beobachtungen ließen es angebracht erscheinen, das Institut der Testamentsvollstreckung vor der Frage zu untersuchen, ob es den vielfältigen veränderten Ansprüchen unserer Zeit
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Produktbeschreibung
Rund 100 Jahre nach der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuches beziffert die Deutsche Bundesbank die im Todesfall zu übertragende Vermögensmasse privater Erblasser auf jährlich 100 bis 200 Milliarden DM. Selten zuvor hat eine Generation ihren Erben einen vergleichbar hohen Wert hinterlassen, nie zuvor dürfte sich die Frage nach dem Sinn und Zweck eines Testamentsvollstreckers deutlicher stellen als heute.

Diese Beobachtungen ließen es angebracht erscheinen, das Institut der Testamentsvollstreckung vor der Frage zu untersuchen, ob es den vielfältigen veränderten Ansprüchen unserer Zeit und der Zukunft noch genügen kann.

Nach einer historischen Übersicht und einer Auseinandersetzung mit den verschiedenen Theorien zur Klärung ihrer rechtlichen Natur wird in einer ausführlichen Darstellung die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers nach den gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung widerstreitender Meinungen dargelegt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erörterung von Konfliktsituationen, die sich aus der Mittlerposition des Testamentsvollstreckers zwischen Erblasser und Erben ergeben. Daran anschließend folgt eine kurze rechtsvergleichende Darstellung über die Testamentsvollstreckung unserer Nachbarländer und der ehemaligen DDR, um die Arbeit schließlich mit einer Untersuchung über die veränderten gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse unseres Jahrhunderts im Hinblick auf die Aufgabe einer Testamentsvollstreckung zu beenden.

Aus dieser Gesamtdarstellung soll nicht nur deutlich werden, wie sich das Recht dieses Instituts im Laufe der Jahrhunderte zu seiner derzeitigen gesetzlichen Regelung entwickelt hat, sondern gleichfalls, wie es de lege ferenda neu zu bewerten sein könnte.