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2015 gab die Volkswagen AG zu, in 2,4 Millionen Kfz eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Dass den Geschädigten hieraus ein Schadensersatzanspruch zusteht, war in Rechtsprechung und Literatur schnell herrschend. Dennoch weigerten sich viele Rechtsschutzversicherer bis zur Entscheidung des BGH im Mai 2020 mit unterschiedlichster Argumentation, die Kosten für das streitige Verfahren (wie vertraglich vereinbart) zu übernehmen.Zur Begutachtung dieses Regulierungsverhaltens wertete der Verfasser als wiss. Mitarbeiter der Verbraucherkanzlei Gansel in über 4.000 Fällen mehr als…mehr

Produktbeschreibung
2015 gab die Volkswagen AG zu, in 2,4 Millionen Kfz eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Dass den Geschädigten hieraus ein Schadensersatzanspruch zusteht, war in Rechtsprechung und Literatur schnell herrschend. Dennoch weigerten sich viele Rechtsschutzversicherer bis zur Entscheidung des BGH im Mai 2020 mit unterschiedlichster Argumentation, die Kosten für das streitige Verfahren (wie vertraglich vereinbart) zu übernehmen.Zur Begutachtung dieses Regulierungsverhaltens wertete der Verfasser als wiss. Mitarbeiter der Verbraucherkanzlei Gansel in über 4.000 Fällen mehr als 10.000 Schreiben aus. Das Ergebnis: Deckungsablehnungen und Zahlungsverweigerungen stellen überwiegend Vertragsverletzungen seitens der Versicherer dar.