
Die Realteilung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen
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Die Zulässigkeit einer Buchwertfortführung im Rahmen der Realteilung beschäftigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Steuerpraxis seit langem. Die Realteilungsvorschrift des
16 Abs. 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 verlangt eine "Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer". Ob unter diese Regelung auch die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen anderer Mitunternehmerschaften fällt, ist Gegenstand der Arbeit.
16 Abs. 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 verlangt eine "Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer". Ob unter diese Regelung auch die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen anderer Mitunternehmerschaften fällt, ist Gegenstand der Arbeit.