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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Europäisches und Internationales Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die folgende Seminararbeit widmet sich nach einer historischen Einleitung, die den Weg nach zu den Nürnberger Prozessen in groben Zügen nachzeichnen soll vor allem der in den Jahrzehnten nach den Prozessen nie zum Erliegen gekommen Diskussion nach den Rechtsproblemen der Prozesse. Auch wenn einzig der Hauptanklageprozesse…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Europäisches und Internationales Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die folgende Seminararbeit widmet sich nach einer historischen Einleitung, die den Weg nach zu den Nürnberger Prozessen in groben Zügen nachzeichnen soll vor allem der in den Jahrzehnten nach den Prozessen nie zum Erliegen gekommen Diskussion nach den Rechtsproblemen der Prozesse. Auch wenn einzig der Hauptanklageprozesse vor einem Internationalen Gerichtshof stattfand, so ist für die Frage nach den Rechtsproblemen die Differenzierung zu den Militärgerichten der Nachfolgeprozesse nur von sekundärer Bedeutung für die Belange dieser Seminararbeit, da die Rechtsgrundlage der nachfolgenden Prozesse in Nürnberg, das Kontrollratsgesetz Nr. 10 sowie eine Militärverordnung, zum allergrößten Teil das Londoner Statut unddie auf dieser Grundlage erlassenen Verfahrensordnung für den Internationalen Militärgerichtshof aufnehmen. Um die Darstellung nicht unnötig zu komplizieren, wird daher als Grundlage einzig das Statut verwendet, wobei das Gesagte auf die Nachfolgeprozesse bis auf wenige Ausnahmen übertragbar bleibt. Nach der historischen Einleitung soll der Frage nach den völkerrechtlichen Grundlagen nachgegangen und in einem zweiten Teil dann schließlich der Blick auf elementare Rechtsgrundsätze wie etwa das Gesetzlichkeitsprinzip gewendet werden.