18,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung der Zinsschranke nach § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG hat der deutsche Gesetzgeber eine Vorschrift geschaffen, welche den Abzug von Zinsaufwendungen beschränkt. Ziel dieser Regelung ist es, "den steuergestal-terischen Handlungsspielraum der Konzerne einzuschränken und die Ergeb-nisverlagerung ins Ausland mittels Finanzierungsgestaltungen zu verhindern." Die Ausgestaltung der Zinsschranke wurde bereits intensiv diskutiert und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung der Zinsschranke nach § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG hat der deutsche Gesetzgeber eine Vorschrift geschaffen, welche den Abzug von Zinsaufwendungen beschränkt. Ziel dieser Regelung ist es, "den steuergestal-terischen Handlungsspielraum der Konzerne einzuschränken und die Ergeb-nisverlagerung ins Ausland mittels Finanzierungsgestaltungen zu verhindern." Die Ausgestaltung der Zinsschranke wurde bereits intensiv diskutiert und teilweise heftig kritisiert. Neben der Verletzung des objektiven Nettoprinzips wurde die Diskriminierung von ausländischen Konzernunternehmen sowie die prozyklische Wirkung der Zinsschranke in Krisenfällen als Kritikpunkte angeführt. In dieser Diskussion wurde auch die mögliche negative Wirkung der Zinsschanke auf Investitionsentscheidungen erörtert. Es wird vermutet, dass der beschränkte Abzug von Fremdkapitalzinsen kapitalintensive Intentionen reduzieren könnte. Eine Mehrheit der Unternehmen assoziiert das Reformkonzept mit negativen Anpassungseffekten und sieht eine Reihe von Gestaltungsmaßnahmen vor, um einem beschränkten Zinsabzug zu entgehen. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit Unternehmen, die unter die Anwendung der Zinsschranke fallen, von der Regelung tatsächlich negativ betroffen sind. Die vorliegende Ausarbeitung soll sich daher insbesondere mit der Problematik der Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen im Rahmen der Zinsschranke auseinandersetzen.