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Während die Preise der Energieerzeugung, bedingt durch politische und wirtschaftliche Faktoren, erheblichen Schwankungen unterliegen, werden Energielieferverträge meist langfristig abgeschlossen. Um insbesondere Kostensteigerungen dennoch an die Abnehmer weitergeben zu können, enthalten diese in aller Regel Rechte zur Preisanpassung für den Versorger. In den letzten gut zehn Jahren ist die Wirksamkeit entsprechender Preisanpassungsklauseln regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien gewesen. Im Rahmen dessen haben die Gerichte einschließlich des BGH…mehr

Produktbeschreibung
Während die Preise der Energieerzeugung, bedingt durch politische und wirtschaftliche Faktoren, erheblichen Schwankungen unterliegen, werden Energielieferverträge meist langfristig abgeschlossen. Um insbesondere Kostensteigerungen dennoch an die Abnehmer weitergeben zu können, enthalten diese in aller Regel Rechte zur Preisanpassung für den Versorger. In den letzten gut zehn Jahren ist die Wirksamkeit entsprechender Preisanpassungsklauseln regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien gewesen. Im Rahmen dessen haben die Gerichte einschließlich des BGH einen ausdifferenzierten Katalog von Wirksamkeitsvoraussetzungen für Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen entwickelt. Das vorliegende Werk stellt diese Anforderungen ausführlich dar und analysiert die sich daraus ergebenden Folgen für wirksame Klauselgestaltungen insbesondere in Verträgen mit Verbrauchern. Zudem werden die von der Rechtsprechung des EuGH und BGH ausgehenden Einwirkungen auf den Bereich der Grundversorgung beleuchtet. Zuletzt erfolgt eine detaillierte Darstellung der an die (Un-)Wirksamkeit eines solchen vertraglichen Preisanpassungsrechts gekoppelten Rechtsfolgen.
Autorenporträt
Christian Paul Starke, LL.M., hat an der Universität Siegen "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht" mit dem Schwerpunkt Unternehmensrecht studiert. Er arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. iur. Gerd Morgenthaler und promoviert zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht.