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Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,7, Fachhochschule Frankfurt am Main (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Das Für und Wider einer phasengleichen Dividendenbilanzierung wird bis heute in diversen Urteilen, Empfehlungen und Fachaufsätzen kontrovers diskutiert. Begonnen hatte es im Jahr 1975 mit dem BGH-Urteil, aber mittlerweile gibt es eine Vielzahl bedeutender, jedoch inhaltlich abweichender Gerichtsurteile dazu. Seit dieser ersten BGH-Entscheidung mussten sich noch zahlreiche deutsche, aber auch…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,7, Fachhochschule Frankfurt am Main (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Für und Wider einer phasengleichen Dividendenbilanzierung wird bis heute in diversen Urteilen, Empfehlungen und Fachaufsätzen kontrovers diskutiert. Begonnen hatte es im Jahr 1975 mit dem BGH-Urteil, aber mittlerweile gibt es eine Vielzahl bedeutender, jedoch inhaltlich abweichender Gerichtsurteile dazu. Seit dieser ersten BGH-Entscheidung mussten sich noch zahlreiche deutsche, aber auch europäische Gerichte, mit diesem Problem befassen. Offensichtlich handelt es sich hierbei um eine Thematik, die bisher kein abschließend befriedigendes Urteil zugelassen hat, da die Fachwelt weiterhin in zwei Lager gespalten ist und auch die Gerichte immer noch keine einheitliche Beurteilung der Sachlage vertreten.
Die meisten Urteile sind nach Meinung vieler Betroffener nicht eindeutig genug formuliert und zusätzlich unvollständig in ihrer Begründung. Deshalb werden auch von den streitenden Parteien häufiger nachfolgende Instanzen, wegen einer in ihren Augen nicht nachvollziehbaren Entscheidung, angerufen. Es macht den Anschein, dass sich die Richter in ihren Urteilsbegründungen bisweilen diskret zurückhalten, um ihren Kollegen aus den Vorinstanzen nicht zu nahe zu treten oder gar Kritik an ihnen üben zu müssen. In den letzten fünf Jahren jedoch gab es vermehrt Anträge von Finanzgerichten oder Oberlandesgerichten an die höchsten Gerichtsinstanzen, dem Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesfinanzhof (BFH), die durchaus auch Urteile aus der Vergangenheit hinterfragten oder gar kritisierten. Dadurch wurden inzwischen des öfteren ältere Urteile des BGH oder BFH revidiert und die ursprünglichen Aussagen teilweise komplett in eine andere Richtung verändert. Diese revidierten Urteile wiederum führten allerdings nicht zu einem Ende des Streits. Die betroffenen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachverbände greifen auch diese Entscheidungen und die anschließenden Urteile auf, um die phasengleiche Dividendenvereinnahmung erneut konträr zu diskutieren.
Als Einstieg in die Thematik wird eine Übersicht der wichtigsten höchstrichterlichen Rechtsprechungen zur phasengleichen Dividendenvereinnahmung der letzten 25 Jahre gewählt. Im Anschluss daran soll eine begrenzte Auswahl von führenden Meinungsbildnern auf dem Gebiet der Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsprechung zu Wort kommen, um durch Diskussion der Urteile bestehende Diskrepanzen in den Auslegungen der Gerichte zu verdeutlichen. Die Darlegung dieser sehr unterschiedlichen Auffassungen der Fachkreise soll auch gleichzeitig die Brisanz, die in dem Thema steckt, widerspiegeln.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS4
1.PROBLEMSTELLUNG5
2.DIE HÖCHSTRICHTERLICHE RECHTSPRECHUNG9
2.1DAS LEITURTEIL ZUR PHASENGLEICHEN DIVIDENDENVEREINNAHMUNG FALL AKTIONÄRE DER TH-AG GEGEN A-AG, BGH-URTEIL VOM 3.11.1975 - II ZR 67/739
2.2FALL AKTIONÄRIN DER W-AG GEGEN DAS FINANZAMT, BFH-URTEIL VOM 2.4.1980 I R 75/7612
2.3FALL E GEGEN DAS FINANZAMT, BFH-URTEIL VOM 8.3.1989 X R 9/8614
2.4FALL TOMBERGER GEGEN GEBRÜDER VON DER WETTERN GMBH15
2.5BFH-URTEIL VOM 26.11.1998 IV R 52/9625
2.6FALL M PLC GEGEN DAS FINANZAMT27
2.7WAS HAT SICH IN DEN LETZTEN 25 JAHREN IN DER RECHTSPRECHUNG ZUR PHASENGLEICHEN DIVIDENDENVEREINNAHMUNG GEÄNDERT?31
3.STELLUNGNAHMEN ZUM GEWINNREALISIERUNGSZEIT-PUNKT UND URTEIL DES GROßEN SENATS 200034
3.1PROF. DR. ADOLF MOXTER, LEHRSTUHL FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE AN DER UNI FRANKFURT AM MAIN34
3.2PROF. DR. ENGEL-CIRIC, FACHHOCHSCHULE FRANKFURT/MAIN, WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER36
3.3PROF. DR. KRAFT MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT IN HALLE-WITTENBERG, WIRTSCHAFTSPRÜFER UND STEUERBERATER...