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Im europäischen und wie auch im nationalen Recht ist es zu einem radikalen Bruch im Versicherungsaufsichtsrecht gekommen: Das System von Solvency I wurde durch Solvency II abgelöst. Gegenstand der gesetzgeberischen wie auch aufsichtsbehördlichen Maßnahmen in der Folgezeit waren unter anderem die Vergütungsvorgaben für Versicherungsunternehmen. Diese Vorgaben stehen in ihrer aufsichtsrechtlichen Architektur unter dem Einfluss der Finanzmarktkrise der Jahre 2007 bis 2009. Im Zentrum der Reform wie auch des Buches steht Artikel 275 der Solvency-II-Verordnung. Im Detail beschäftigt sich das Buch…mehr

Produktbeschreibung
Im europäischen und wie auch im nationalen Recht ist es zu einem radikalen Bruch im Versicherungsaufsichtsrecht gekommen: Das System von Solvency I wurde durch Solvency II abgelöst. Gegenstand der gesetzgeberischen wie auch aufsichtsbehördlichen Maßnahmen in der Folgezeit waren unter anderem die Vergütungsvorgaben für Versicherungsunternehmen. Diese Vorgaben stehen in ihrer aufsichtsrechtlichen Architektur unter dem Einfluss der Finanzmarktkrise der Jahre 2007 bis 2009. Im Zentrum der Reform wie auch des Buches steht Artikel 275 der Solvency-II-Verordnung.
Im Detail beschäftigt sich das Buch mit den Anforderungen an die unternehmensweite Vergütung im Allgemeinen und an die festen und variablen Vergütungsbestandteile der Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Besonderen. Es beleuchtet darüber hinaus - vor die Klammer gezogen - umfassend die unionsrechtlichen Grundlagen für die Implementierung vergütungsbezogener Regelungen durch die Europäische Kommission. Dies, wie auch die weiteren Konkretisierungen der Vergütungsvorgaben, erfolgt stets mit Blick insbesondere auf die Vergütungsvorgaben aus dem Bankensektor, die gleichermaßen auf Unionsebene und im nationalen Recht Gegenstand von gesetzgeberischen und aufsichtsbehördlichen Maßnahmen waren, mithin noch immer sind.
Das Buch richtet sich an alle juristischen Berufsträger und Rechtswissenschaftler, die mit Versicherungsunternehmens- und -aufsichtsrecht befasst sind.