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Mit Zimmermann durch das neue Recht. Die Neuauflage des Standardwerks zur Nachlasspflegschaft umfasst alle Änderungen, die sich durch die ab 1.1.2023 geltende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die zahlreichen Verweisungen in diese Materie sind durchweg neu. Auch inhaltlich ändert sich einiges. Um informiert und sicher durch die neue Rechtslage zu kommen, sollte man sich den Zimmermann als erfahrenen Lotsen an die Seite nehmen.Für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Behörden (Sozial- und Ordnungsämter, Fiskus, Finanzamt), Bestattungsunternehmer, Gläubiger…mehr

Produktbeschreibung
Mit Zimmermann durch das neue Recht. Die Neuauflage des Standardwerks zur Nachlasspflegschaft umfasst alle Änderungen, die sich durch die ab 1.1.2023 geltende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die zahlreichen Verweisungen in diese Materie sind durchweg neu. Auch inhaltlich ändert sich einiges. Um informiert und sicher durch die neue Rechtslage zu kommen, sollte man sich den Zimmermann als erfahrenen Lotsen an die Seite nehmen.Für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Behörden (Sozial- und Ordnungsämter, Fiskus, Finanzamt), Bestattungsunternehmer, Gläubiger und Schuldner der unbekannten Erben sowie für die ermittelten Erben selbst."... wird das Thema Nachlasspflegschaft aus jedem denkbaren Blickwinkel betrachtet. wärmstens zu empfehlen."(Vors. Richter am KG Dr. Peter-Hendrik Müther, FamRZ 2020, 830, zur Voraufl.)Mit Zimmermann durch das neue Recht. Die Neuauflage des Standardwerks zur Nachlasspflegschaft umfasst alle Änderungen, die sich durch die ab 1.1.2023 geltende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die zahlreichen Verweisungen in diese Materie sind durchweg neu. Auch inhaltlich ändert sich einiges. Um informiert und sicher durch die neue Rechtslage zu kommen, sollte man sich den Zimmermann als erfahrenen Lotsen an die Seite nehmen.Für Nachlasspfleger, Nachlass- und Betreuungsgerichte, Behörden (Sozial- und Ordnungsämter, Fiskus, Finanzamt), Bestattungsunternehmer, Gläubiger und Schuldner der unbekannten Erben sowie für die ermittelten Erben selbst."... wird das Thema Nachlasspflegschaft aus jedem denkbaren Blickwinkel betrachtet. wärmstens zu empfehlen."(Vors. Richter am KG Dr. Peter-Hendrik Müther, FamRZ 2020, 830, zur Voraufl.)