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Die Zukunftssicherung, verstanden als Oberbegriff für Altersvorsorge und Altersversorgung, ist ein in den USA und in Deutschland stets präsentes Thema, von dem alle Steuerpflichtigen betroffen sind. In diesem Zusammenhang gewinnt die Forderung nach einer nachgelagerten Besteuerung von Einkommen an Bedeutung, die in hybriden Einkommensteuersystemen insbesondere die eigenverantwortliche Zukunftssicherung zu fördern vermag. Diese Arbeit untersucht auf der Grundlage des IRC und des EStG die steuerlichen Rahmenbedingungen der Zukunftssicherung in den USA und in Deutschland und zeigt auf, inwieweit…mehr

Produktbeschreibung
Die Zukunftssicherung, verstanden als Oberbegriff für Altersvorsorge und Altersversorgung, ist ein in den USA und in Deutschland stets präsentes Thema, von dem alle Steuerpflichtigen betroffen sind. In diesem Zusammenhang gewinnt die Forderung nach einer nachgelagerten Besteuerung von Einkommen an Bedeutung, die in hybriden Einkommensteuersystemen insbesondere die eigenverantwortliche Zukunftssicherung zu fördern vermag. Diese Arbeit untersucht auf der Grundlage des IRC und des EStG die steuerlichen Rahmenbedingungen der Zukunftssicherung in den USA und in Deutschland und zeigt auf, inwieweit in den Vergleichssteuersystemen Elemente nachgelagerter Besteuerung verwirklicht werden. Die US-amerikanischen Regelungen und die steuerliche Behandlung der staatlichen, betrieblichen und privaten Zukunftssicherung sowie der Beamtenversorgung werden detailliert dargestellt und den jeweils entsprechenden deutschen Regelungen gegenübergestellt. Dabei wird untersucht, inwieweit die einzelnen Formen der Zukunftssicherung nachgelagert oder traditionell besteuert werden und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung sicherzustellen.
Autorenporträt
Die Autorin: Mona Geringhoff, geboren 1980 in Wuppertal; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster und an der Universität zu Köln; Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im anglo-amerikanischen Recht; nach dem Ersten juristischen Staatsexamen (2005) elfmonatiger Forschungsaufenthalt an der New York University, New York City (USA); seit Ende 2007 Rechtsreferendarin am Landgericht Köln; Promotion 2009 an der Universität zu Köln.