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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Sonstige Staaten, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. März 1999 intervenierte die North Atlantic Treaty Organization (NATO) im Kosovo Konflikt. Dem war eine verspätete und halbherzige internationale Krisenprävention vorausgegangen, welche zusammen mit der Unnachgiebigkeit der Serben sowie der erfolglosen, gewaltfreien (Unabhängigkeits-) Politik der Kosovo-Albaner auf beiden Seiten zum Ausbruch von Gewalt geführt hatten. Die Gründe für…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Sonstige Staaten, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 24. März 1999 intervenierte die North Atlantic Treaty Organization (NATO) im Kosovo Konflikt. Dem war eine verspätete und halbherzige internationale Krisenprävention vorausgegangen, welche zusammen mit der Unnachgiebigkeit der Serben sowie der erfolglosen, gewaltfreien (Unabhängigkeits-) Politik der Kosovo-Albaner auf beiden Seiten zum Ausbruch von Gewalt geführt hatten. Die Gründe für die militärische Intervention der NATO waren die Gewalteskalation, das Scheitern der Friedensverhandlungen von Rambouillet, die Erfahrungen von Srebrenica sowie die Angst vor einer neuerlichen Destabilisierung der gesamten Balkanregion. Das Fehlen eines Mandats der Vereinten Nationen (VN) machte diese Intervention zu einem völkerrechtswidrigen Akt, der durch die NATO mit der Beseitigung der humanitären Krise und der Stabilisierung der Balkanregion begründet wurde. Nach der Kapitulation Serbiens wurde am 3. Juni 1999 der Friedensplan für das Kosovo unterzeichnet. Auf Basis der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN (VNSR) übernahm die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) die Zivilverwaltung des Kosovo, wodurch das Gebiet der Souveränität Jugoslawiens entzogen wurde und VN-Protektorat wurde. Das UNMIK-Mandat ist sowohl in Umfang und Komplexität als auch hinsichtlich der Kompetenzen und Zielsetzungen einmalig und entzieht sich zugleich einer klaren Typologisierung. Innerhalb des vorgegebenen Umfangs kann und soll diese Arbeit weder die mangelnde Kategorisierung der Mission auflösen, noch diese in vollem Umfang darstellen oder ihren Erfolg bzw. Misserfolg beurteilen. Vielmehr will sie die vielfältigen Zuordnungsmöglichkeiten innerhalb des VN Systems aufzeigen und diskutieren, wodurch die Komplexität d