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Der europäische Gesetzgeber bedient sich zunehmend der Regelungstechnik komplexe Sachverhalte und Problemzusammenhänge auf planerischem Wege zu bewältigen. Eines der Kerninstrumente sind dabei an die Mitgliedstaaten gerichtete Planungspflichten. In den Vordergrund rückt besonders das Phänomen national zu erstellender Maßnahmen- und Aktionspläne. Entsprechende Planungspflichten sind vor allem im europäisierten Umweltrecht stark ausgeprägt und zielen auf die Bewältigung komplexer Umweltprobleme ab (Bsp.: Luftverschmutzung, Lärmbelastung, Gewässerverschmutzung, Meeresschutz). Aber auch in anderen…mehr

Produktbeschreibung
Der europäische Gesetzgeber bedient sich zunehmend der Regelungstechnik komplexe Sachverhalte und Problemzusammenhänge auf planerischem Wege zu bewältigen. Eines der Kerninstrumente sind dabei an die Mitgliedstaaten gerichtete Planungspflichten. In den Vordergrund rückt besonders das Phänomen national zu erstellender Maßnahmen- und Aktionspläne. Entsprechende Planungspflichten sind vor allem im europäisierten Umweltrecht stark ausgeprägt und zielen auf die Bewältigung komplexer Umweltprobleme ab (Bsp.: Luftverschmutzung, Lärmbelastung, Gewässerverschmutzung, Meeresschutz). Aber auch in anderen Bereichen existieren vergleichbare Planungspflichten. Bei der Maßnahmenplanung handelt sich damit um ein übergreifendes Phänomen europäischer Rechtsetzung. Mittels der Maßnahmen- und Aktionspläne sollen dabei übergeordnete europäische Zielvorgaben realisiert werden. Sie sind insoweit die zentralen Vollzugsinstrumente auf der nationalen Ebene. Ziel der vorliegenden Arbeit ist daher eine handlungsformbezogene Erschließung des Phänomens der Maßnahmen- und Aktionsplanung. Sie identifiziert die diesem Planungstypus zugrundeliegende europäische Rechtsetzungsstrategie und eruiert die dogmatischen Grundstrukturen, Bausteine sowie Funktionen dieser Planung. Darüber hinaus versucht sie für die durch die Maßnahmen- und Aktionsplanung aufgeworfenen Rechtsfragen verallgemeinerungsfähige Antworten zu finden. Die vorliegende Arbeit will mit der Maßnahmen- und Aktionsplanung ein neues Rechtsinstrument des europäisierten Verwaltungsrechts vermessen und insoweit einen Beitrag zur europäischen Handlungsformenlehre leisten.