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Hat das in Deutschland herrschende Dogma von der besonderen Schädlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe noch seine Berechtigung oder sollte kriminalpolitischen Tendenzen gefolgt werden, die die Vorzüge dieser Sanktion betonen und für ihren verstärkten Einsatz plädieren? Der Autor untersucht diese Frage anhand eines Vergleichs zwischen dem schwedischen und dem deutschen Strafrecht, der die Regelungen über kurze Freiheitsstrafen, die praktischen Verhältnisse und die Reformdiskussion in beiden Ländern umfaßt.
Auf der Grundlage seiner rechtsvergleichenden Untersuchung schlägt der Verfasser ein
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Produktbeschreibung
Hat das in Deutschland herrschende Dogma von der besonderen Schädlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe noch seine Berechtigung oder sollte kriminalpolitischen Tendenzen gefolgt werden, die die Vorzüge dieser Sanktion betonen und für ihren verstärkten Einsatz plädieren? Der Autor untersucht diese Frage anhand eines Vergleichs zwischen dem schwedischen und dem deutschen Strafrecht, der die Regelungen über kurze Freiheitsstrafen, die praktischen Verhältnisse und die Reformdiskussion in beiden Ländern umfaßt.

Auf der Grundlage seiner rechtsvergleichenden Untersuchung schlägt der Verfasser ein neues auf dem Prinzip des Schuldausgleichs beruhendes Strafzumessungsrecht vor, das Grundgedanken beider Rechtsordnungen vereinigt. Er fordert, kurze Freiheitsstrafen möglichst weitgehend durch ambulante Sanktionen zu ersetzen, und plädiert zugleich für einen gezielten Einsatz kurzer anstelle längerer Freiheitsstrafen in den Fällen, in denen eine Freiheitsentziehung unumgänglich ist.