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Gegenstand der Arbeit ist mit der kumulativen Schuldübernahme ein Rechtsinstitut, dessen Zulässigkeit trotz fehlender Regelung im BGB seit langem anerkannt ist. Zunächst befasst sich die Arbeit mit den geschichtlichen Grundlagen dieses Instituts. Dann erfolgt eine ausführliche Darstellung der Entwicklung und Ausformung, welche die kumulative Schuldübernahme zwischen 1900 und 1945 durch Rechtsprechung und Lehre erfahren hat. Dabei wird insbesondere die Judikatur des Reichsgerichts ausgewertet und ihr nachhaltiger Einfluss auf die Ausgestaltung des Beitrittsrechts aufgezeigt. Der Ausblick auf…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist mit der kumulativen Schuldübernahme ein Rechtsinstitut, dessen Zulässigkeit trotz fehlender Regelung im BGB seit langem anerkannt ist. Zunächst befasst sich die Arbeit mit den geschichtlichen Grundlagen dieses Instituts. Dann erfolgt eine ausführliche Darstellung der Entwicklung und Ausformung, welche die kumulative Schuldübernahme zwischen 1900 und 1945 durch Rechtsprechung und Lehre erfahren hat. Dabei wird insbesondere die Judikatur des Reichsgerichts ausgewertet und ihr nachhaltiger Einfluss auf die Ausgestaltung des Beitrittsrechts aufgezeigt. Der Ausblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs veranschaulicht überdies das große Maß an Kontinuität zwischen der Judikatur des Reichsgerichts und der des Bundesgerichtshofs.
Autorenporträt
Der Autor: Christian R. Schlicht wurde 1972 in Kiel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Kiel trat er 1999 im Landgerichtsbezirk Kiel in den juristischen Vorbereitungsdienst ein, den er 2001 mit der Großen Juristischen Staatsprüfung in Hamburg abschloss. Seit 2003 ist er in Kiel in der Rechtsabteilung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft tätig. Die Promotion erfolgte 2004.