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In der betrieblichen Praxis ist der Schutz vor der wachsenden Betriebsspionage aber auch vor staatlicher Spionage von großer Bedeutung. Im Arbeitsrecht stellt sich daher die Frage, ob allein die Besorgnis, es könne künftig zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen kommen, für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen Sicherheitsbedenken ausreicht.
Nach der Definition des Begriffs Sicherheitsbedenken und einer kurzen Darstellung der Grundlagen des Kündigungsrechts folgt eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft. Auf dieser
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Produktbeschreibung
In der betrieblichen Praxis ist der Schutz vor der wachsenden Betriebsspionage aber auch vor staatlicher Spionage von großer Bedeutung. Im Arbeitsrecht stellt sich daher die Frage, ob allein die Besorgnis, es könne künftig zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen kommen, für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen Sicherheitsbedenken ausreicht.

Nach der Definition des Begriffs Sicherheitsbedenken und einer kurzen Darstellung der Grundlagen des Kündigungsrechts folgt eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft. Auf dieser Grundlage wird sodann die Kündigung wegen Sicherheitsbedenken in die Systematik der Kündigungsgründe eingeordnet und die Bedeutung der allgemeinen Rechtsprinzipien für das Kündigungsrecht behandelt, insbesondere das Prognoseprinzip und der Wahrscheinlichkeitsgrad, der Prognose.

Ausschlaggebend für die Frage, ob die Besorgnis künftiger Beeinträchtigungen der Sicherheitsinteressen des Arbeitgebers für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausreicht, ist danach das Prinzip der umgekehrten Proportionalität von Schadensumfang und Schadenswahrscheinlichkeit. Obwohl grundsätzlich der Arbeitgeber das Risiko von sicherheitsrelevanten Handlungen trägt, reicht eine geringere als die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit dann für eine Kündigung aus, wenn hohe oder außergewöhnlich hohe Schäden drohen.