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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Universität Mannheim (Fakultät für Sozialwissenschaften, Lehrstuhl für Politische Wissenschaft II), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrag von Nizza hat die Kompetenzen und Bedeutung der Europäischen Kommission deutlich ausgedehnt. In der europäischen Rechtsetzung hat die Kommission nach Art. 208 EGV das Vorschlagsrecht, dessen Vorschläge der Ministerrat nach Zustimmung des EP aufgreifen kann. Der Kommission kommt somit die Rolle des Agendasetters in der Europäischen Union…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Universität Mannheim (Fakultät für Sozialwissenschaften, Lehrstuhl für Politische Wissenschaft II), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrag von Nizza hat die Kompetenzen und Bedeutung der Europäischen Kommission deutlich ausgedehnt. In der europäischen Rechtsetzung hat die Kommission nach Art. 208 EGV das Vorschlagsrecht, dessen Vorschläge der Ministerrat nach Zustimmung des EP aufgreifen kann. Der Kommission kommt somit die Rolle des Agendasetters in der Europäischen Union zu. Pollack (1997: 102) unterscheidet zwischen dem formellen/prozeduralen Agendasetting und dem informellen/substanziellen Agendasetting.In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der informellen/substanziellen Agendamacht der Kommission beim Rechtsetzungsprozess, darüber hinaus wie diese von der Kommission strategisch genutzt werden kann. Der Theoretische Teil basiert auf der Principal-Agent-Theorie, sowie Theorien zum Agandasetting in der Europäischen Union, die in verschiedenen Aufsätzen von Tsebelis und Garrett entwickelt wurden, wobei nicht nur zwischen den Theorien von Intergouvernmentalismus und Supranationalismus hin und her argumentiert werden soll. Tsebelis und Garett untersuchen das Agendasetting innerhalb der Europäischen Union und befinden die Agendamacht der Kommission dass für besonders groß, wenn der Ministerrat die Vorschläge mit qualifizierter Mehrheit verabschieden kann, eine Abänderung jedoch Einstimmigkeit erfordert. Es wird dabei die These verfolgt, dass dieser Modus von der Kommission strategisch genutzt wird, was auch als Grundlage des Aufbaus der These dieser B.A. Arbeit dienen soll. Empirisch wird die Hypothese an zwei bzw. drei Fallstudien aus der Europäischen Umweltpolitik überprüft. Der Bereich Umweltpolitik wurde ausgewählt, weil dieser Politiksektor als vergleichssweise stark integriert einzuordnen ist. Insbesondere sind die Issues dieses Sektors meist nicht regional oder national begrenzt, was als zusätzlicher Grund für eine starke Europäisierung der Umweltpolitik heranzuziehen ist. Die Fallstudien umfassen die Problematik der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) aus dem Chemikalienrecht (Juni 2006), die Maßnahmen der Europäischen Kommission als Reaktion auf die BSE-Krise (Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien [TSE]) sowie die Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (Oktober 2000) zur Verbesserung des europäischen Gewässerschutzes. Alle diese Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und stießen z.T. auf harten Widerstand.