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Der Zweck dieser Arbeit liegt darin zu untersuchen, inwiefern der Begriff der diffusen Interessen oder - wie die europäische Praxis sie nennt - kollektiven Interessen einen Beitrag zur Theorie der Kollektivklagen bieten kann; insbesondere, ob er in der Lage ist, die prozessrechtliche Struktur derartiger Klagen besser als bisher zu erklären. Derzeit besteht keine Einigkeit darüber, welche konkrete Bedeutung dem Begriff der diffusen Interessen zukommen soll. Zum einen werden teilweise die materiellen Aspekte des Begriffs hervorgehoben, vor allem durch die Tatsache, dass bestimmte materielle…mehr

Produktbeschreibung
Der Zweck dieser Arbeit liegt darin zu untersuchen, inwiefern der Begriff der diffusen Interessen oder - wie die europäische Praxis sie nennt - kollektiven Interessen einen Beitrag zur Theorie der Kollektivklagen bieten kann; insbesondere, ob er in der Lage ist, die prozessrechtliche Struktur derartiger Klagen besser als bisher zu erklären. Derzeit besteht keine Einigkeit darüber, welche konkrete Bedeutung dem Begriff der diffusen Interessen zukommen soll. Zum einen werden teilweise die materiellen Aspekte des Begriffs hervorgehoben, vor allem durch die Tatsache, dass bestimmte materielle Rechte, wie ein Recht auf eine saubere Umwelt und manche Verbraucherrechte, a priori nicht individualisierbar sind oder die Betroffenen in einem auf Durchsetzung dieser Rechte gerichteten Rechtsbehelf gar nicht anders als diffus bestimmt werden könnten. Zum anderen werden aber auch seine prozessualen Züge, wie beispielsweise die Breitenwirkung der einer Kollektivklage zukommenden Rechtskraft, betont. In dieser Arbeit wird die Theorie der diffusen Interessen durch eine rechtsvergleichende Betrachtung in unterschiedlichen Ländern sowie ihrer jeweiligen Durchsetzung durch Kollektivklagen begründet, wobei insbesondere die brasilianische und die deutsche Rechtspraxis einander gegenübergestellt werden.
Autorenporträt
Der Autor: Márcio Flavio Mafra Leal wurde 1968 in Florianópolis (Brasilien) geboren. 1989 schloss er das Jura-Studium an der Universidade de Brasília ab und wurde 1991 Staatsanwalt im Distrito Federal von Brasilien, Verbraucherschutzabteilung. 1997 absolvierte er ein LL.M. an der Universidade de Brasília zum Thema Kollektivklagen. Seit 1999 ist der Autor Bundesrichter im Bundestaat Bahia und hat seit 2000 die Professur für Rechtsphilosophie an der Universidade Federal da Bahia inne.