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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das "Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts", das am 10.08.1994 in Kraft getreten ist, wurde das Aktienrecht mit dem Ziel reformiert, die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für kleinere und mittlere Unternehmen zugänglich und attraktiv zu machen. Es prägte den Begriff "kleine AG". Mittelständische Unternehmen sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, Zugang zum Eigenkapitalmarkt (Börse) zu erhalten, denn dies war bis dahin…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das "Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts", das am 10.08.1994 in Kraft getreten ist, wurde das Aktienrecht mit dem Ziel reformiert, die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für kleinere und mittlere Unternehmen zugänglich und attraktiv zu machen. Es prägte den Begriff "kleine AG". Mittelständische Unternehmen sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, Zugang zum Eigenkapitalmarkt (Börse) zu erhalten, denn dies war bis dahin ausschließlich Aktiengesellschaften möglich.1 Nach der Entwurfsbegründung war das Gesetz Bestandteil des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung und ein Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie zur Stärkung der Wachstumskräfte und der Investitionsdynamik.2Allerdings mussten Reformen im Gesetzgebungsbereich auf unumgänglich notwendige Änderungen beschränkt bleiben. Die Gesetzesflut hatte schon jetzt solche Ausmaße angenommen, dass die Umsetzung von Gesetzen in die Praxis oft nur noch mit Hilfe von Spezialisten bewältigt werden konnte.3 Bei dieser Hausarbeit werde ich speziell auf diese Gesetzesänderungen eingehen, da diese Neuregelung des Gesetzes den Unterschied zur börsennotierten Aktiengesellschaft am besten verdeutlicht. Außerdem werde ich auch den Unterschied zur GmbH erläutern, da die kleine AG insbesondere eine Alternative zu dieser Rechtsform darstellt.