Die Haftung eintretender Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Jörg-Andreas Weber
Broschiertes Buch

Die Haftung eintretender Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 7.4.2003 (BGHZ 154, 370) festgestellt, daß der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter - entsprechend der für die Offene Handelsgesellschaft in130 HGB getroffenen Regelung - grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat. Damit ist der Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 74, 240) abgewichen. Die vom II. Senat und vom Schrifttum für die analoge Anwendung von...