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Die Regelungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfällen stehen im Mittelpunkt dieses Buches. Zivilrechtliche Ersatzansprüche werden durch das Unfallversicherungsrecht modifiziert und eingeschränkt. Die Unfallopfer erhalten verschiedene Ansprüche gegen Versicherungsträger. Dem steht eine weitgehende Haftungsbefreiung der Unternehmer und anderer Personen als Schädiger gegenüber. Der Umfang dieser Haftungsprivilegierungen bildet einen Kernbereich der Arbeit. Insbesondere die Haftungsfreistellung auf der so genannten "gemeinsamen Betriebsstätte" wird umfassend analysiert,…mehr

Produktbeschreibung
Die Regelungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen von Arbeitsunfällen stehen im Mittelpunkt dieses Buches. Zivilrechtliche Ersatzansprüche werden durch das Unfallversicherungsrecht modifiziert und eingeschränkt. Die Unfallopfer erhalten verschiedene Ansprüche gegen Versicherungsträger. Dem steht eine weitgehende Haftungsbefreiung der Unternehmer und anderer Personen als Schädiger gegenüber. Der Umfang dieser Haftungsprivilegierungen bildet einen Kernbereich der Arbeit. Insbesondere die Haftungsfreistellung auf der so genannten "gemeinsamen Betriebsstätte" wird umfassend analysiert, ebenso wie die Einbeziehung des Unternehmers in diesen neu geschaffenen Freistellungstatbestand. Insbesondere für die Haftpflichtversicherer der privilegierten Schadensverursacher sind die gewonnenen Erkenntnisse von Bedeutung, denn die Versicherungsträger haben Regressansprüche. Daher erörtert Zänker die mit der Regressnahme verbundenen Fragestellungen ausführlich. Zur Bewertung des unfallversicherungsrechtlichen Schadensausgleichssystems werden die Wechselwirkungen der verschiedenen Vorsorgesysteme aufgezeigt. Haftpflichtrecht trifft aufeinander mit Ansprüchen in der gesetzlichen Unfall- und gegebenenfalls auch Kranken- und Rentenversicherung. Der Autor geht der Frage nach, ob der Schadensausgleich durch die gesetzliche Unfallversicherung die durch das Zivilrecht vorgesehene Kompensation hinreichend ersetzt. Er berechnet hierzu die jeweiligen Ausgleichsansprüche der Verletzten und stellt sie tabellarisch gegen.