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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit hat die Grundrechte in den deutschen Verfassungen von 1849, 1871, 1919 und 1949 zum Gegenstand. Die Vorstellung von Grundrechten, als Garanten individueller Freiheit reichen in der abendländischen Ideengeschichte bis hin in die antike Philosophie und zu den frühchristlichen Vorstellungen über gottgegebenes Recht zurück. Man versteht heute unter den Grundrechten wesentliche Rechte, die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit hat die Grundrechte in den deutschen Verfassungen von 1849, 1871, 1919 und 1949 zum Gegenstand. Die Vorstellung von Grundrechten, als Garanten individueller Freiheit reichen in der abendländischen Ideengeschichte bis hin in die antike Philosophie und zu den frühchristlichen Vorstellungen über gottgegebenes Recht zurück. Man versteht heute unter den Grundrechten wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden . In Deutschland sind das konkret die im Grundrechtsteil des Grundgesetzes verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte (Art. 1-19 GG). Grundrechte, die allen Menschen unterschiedslos zukommen, werden Menschenrechte (etwa Art. 1 GG), die nur den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte, Bürger- oderDeutschenrechte (etwa Art. 8 GG) genannt. Seit jeher hing die Durchsetzbarkeit von Grundrechten von ihrer Verbürgung und Absicherung durch Verfahrensgarantien ab, da die individuellen Grundrechte der staatlichen Gewalt gegenüber stehen und daher wirksam vor ihr geschützt werden müssen. Der Gegensatz zwischen den Rechten des Individuums auf der einen und der sie bedrohenden Hoheitsmacht auf der anderen Seite macht somit das Wesen der Grundrechte aus und begründet zugleich die unbedingte Notwendigkeit ihrer Garantie innerhalb eines Rechtstaates . Dies zeigt sich schon daran, dass in der Geschichte Grundrechte oft aus einer Situation politischer Schwäche heraus zugestanden und in einer Phase der Stärke wieder zurückgedrängt wurden. Die Grundidee des Gegensatzes von Individuum und Staat entstammt dem naturrechtlich geprägten Denken des 18. Jahrhunderts, welches wesentlich zur Fortentwicklung der Grundrechte in Amerika und Europa beigetragen hat.Die heutige Verbindung von Grundrechten und Verfassung, die dem grundrechtlichen Schutz der Bürger dient, kam in Deutschland erst durch eine allmähliche und von Unterbrechungen durchzogene Entwicklung zu Stande, deren Darstellung Inhalt der vorliegenden Seminararbeit ist.