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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1.3, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Historische Hilfswissenschaften im Kontext: Quellen zur Geschichte der Universität Rostock im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Charakteristikum des Mittelalters war der Zusammenschluss von Leuten zu sozialen Gruppen, wie Zünften oder Gilden. Diese geschworenen Einungen von Handwerkern und Händlern schufen einen Bereich gegenseitigen Beistandes und Schutzes, der sich von keiner Obrigkeit noch irgendeiner…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1.3, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Historische Hilfswissenschaften im Kontext: Quellen zur Geschichte der Universität Rostock im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Charakteristikum des Mittelalters war der Zusammenschluss von Leuten zu sozialen Gruppen, wie Zünften oder Gilden. Diese geschworenen Einungen von Handwerkern und Händlern schufen einen Bereich gegenseitigen Beistandes und Schutzes, der sich von keiner Obrigkeit noch irgendeiner bestehenden Institution ableitete, stattdessen durch statutarisches Recht beschrieben wurde. Diese Einungen wurden im hohen Mittelalter auch auf das Feld der Bildung übertragen, was zur Gründung zahlreicher Universitäten führte. Während im 12. Jahrhundert sich einige Magister mit ihren Scholaren, meist aus Dom- und Klosterschulen, zu einer universitas zusammenschlossen, erfolgte die Universitätsgründung ab Mitte des 13. Jahrhunderts mittels geistlicher oder weltlicher Stiftung. Dabei wurden den Universitäten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung eingeräumt sowie Rechte zugestanden, die in den Stiftungsurkunden zu finden sind. Um aber diese Rechte zu erhalten und um eine Universität gründen zu können, bedurfte es der Einwilligung des Papstes, da ein neuer Rechtskreis nur dann gegründet werden konnte, wenn die Kirche dies genehmigte und ihre Rechtbefugnisse delegierte (Bsp. Verleihung von Graden). Diese Arbeit wird im Folgenden auf die Gründung der Universität Rostock eingehen und einen Einblick auf die ihr verliehenen Rechte geben. Daher soll, nach der historischen Betrachtung zur Gründung der Universität, die die Motive, die Personen und Interessensgruppen sowie den Vorgang, von der Bittstellung bis zur Aushändigung, beinhaltet, die Gründungsurkunde vom 13. Februar 1419 genauer betrachtet werden. Dazu gehören die äußere Form sowie der Inhalt. Dabei soll der eigentliche Rechtsakt (Dispositio) im Vordergrund stehen und näher untersucht werden.Das zweite Augenmerk der Arbeit gilt der Anzahl der ausgehändigten Gründungsurkunden, die in der Forschung zwischen 3 bis 4 variieren. Dabei wird zunächst auf den Forschungsstand eingegangen und danach versucht den Kenntnisstand zu erweitern.