Inhaltsangabe:Einleitung: Gegenstand dieser Arbeit ist die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Gründung von GU in der Kommunikationsbranche anhand der FKVO unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis der Kommission der EG. Es werden dabei nur GU untersucht, die in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen. Quantität der angemeldeten Zusammenschlußvorhaben und Qualität der Untersagungs- und Genehmigungsentscheidungen unter Auflagen und Bedingungen machen die besondere Praxisrelevanz deutlich, die die Märkte für Kommunikation derzeit innerhalb der für die Fusionskontrolle zuständigen Direktion B (Merger Task Force) in der Generaldirektion IV (Wettbewerb) einnehmen. Konkreter Anlaß der Arbeit war das Fusionskontrollverfahren gegen die amerikanische Gesellschaft AT&T und die britische Gesellschaft BT, welche am 3. November 1998 die Errichtung eines GU bei der Kommission angemeldet hatten. Das Joint Venture (GU) mit dem Arbeitsnamen "Concert" hat die Erbringung von Mehrwertdiensten zum Gegenstand. Der Fall gab Anlaß zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken wegen der entstehenden Marktmacht des GU und der Gefahr der Verhaltenskoordinierung der Mütter, so daß die Kommission gem. Art. 6 Abs. 1 c) FKVO am 3. Dezember 1998 die 2. Prüfungsphase einleitete. Am 30. März 1999 hat die Kommission gem. Art. 8 Abs. 2 FKVO entschieden, das GU unter Auflagen für den britischen Markt zu genehmigen. Das Besondere an diesem Fall ist nicht nur die wirtschaftliche Bedeutung für die Telekommunikationsbranche, sondern die Tatsache, daß die Kommission zum ersten Mal den neuen Art. 2 Abs. 4 FKVO, der mit der ÄnderungsVO 1310/97 in die FKVO eingeführt wurde, in der 2. Prüfungsphase des Verfahrens angewendet hat. Die Entscheidung könnte somit richtungsweisend für die weitere Kommissionspraxis in diesem Bereich sein. Um die aktuelle Kommissionspraxis zur Beurteilung von GU in der Kommunikationsbranche nach der FKVO analysieren zu können, wird folgender Aufbau zu Grunde gelegt: Erstens wird die Entwicklung im Umgangs mit GU im Europäischen Kartellrecht dargestellt und die durch die Änderungen der FKVO neu entstandene Rechtslage beleuchtet (B). Zweitens wird die Entscheidungspraxis der Kommission in Bezug auf GU in der Kommunikationsbranche nachgezeichnet (C). Am Ende der Arbeit werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefaßt [¿]
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