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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,3, Internationale Fachhochschule Bad Honnef - Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird ein Ausblick über die aktuelle Situation und die Entwicklung der gesetzlichen Frauenquote gegeben. Ob das Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgeschehen notwendig war beziehungsweise welche Vor- und Nachteile für und gegen diese Vorgabe sprechen, wird in dieser Hausarbeit diskutiert. Anschließend erfolgt eine Darstellung von verschiedenen Maßnahmen, mit Hilfe derer Unternehmen die Erreichung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,3, Internationale Fachhochschule Bad Honnef - Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird ein Ausblick über die aktuelle Situation und die Entwicklung der gesetzlichen Frauenquote gegeben. Ob das Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgeschehen notwendig war beziehungsweise welche Vor- und Nachteile für und gegen diese Vorgabe sprechen, wird in dieser Hausarbeit diskutiert. Anschließend erfolgt eine Darstellung von verschiedenen Maßnahmen, mit Hilfe derer Unternehmen die Erreichung dieser Richtlinie positiv beeinflussen können.Im Januar 2016 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" in Kraft getreten, welches auch oftmals als "gesetzliche Frauenquote" bezeichnet wird. Die Quotenregelung, welche ab 2016 für 108 börsendatierte Firmen gilt, erfordert einen weiblichen Anteil von 30 % innerhalb der Aufsichtsräte (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2016).Die Unterrepräsentanz des Frauenanteils in Führungspositionen ist bereits seit mehreren Jahren sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft und den Medien diskutiert worden. Vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Frauenquote betrug der Frauenanteil insgesamt 22,6 % in der Führungsspitze der größten deutschen Unternehmen. Somit lag dieser Wert noch unter dem geforderten Anteil von 30 %. Das Gesetz soll eine langfristige Steigerung dieses Anteils und eine heterogene Zusammensetzung der Führungsebene bewirken.