Die Diskussion um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – schon bei der Schaffung des BGB ein Stiefkind des Gesetzgebers – hat in den letzten Jahren deutlich an Fahrt gewonnen und durch zwei Judikate des BGH einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Die Rechtsprechung scheint sich im Streit um Rechtsfähigkeit und Haftungsverfassung der GbR nach jahrzehntelanger Diskussion für die moderne Gruppenlehre in Verbindung mit einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter und damit gegen die bislang präferierte Doppelverpflichtungslehre entschieden zu haben. Die vorliegende Arbeit zeichnet zunächst die Entwicklung der Diskussion um Rechtsfähigkeit und Haftungsverfassung der BGB-Gesellschaft nach und untersucht dann die Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die neuere gesellschafts- und handelsrechtliche Gesetzgebung. Das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, das Umwandlungsgesetz, die Insolvenzordnung und insbesondere die Reform des Handelsrechts werden auf ihre beabsichtigten und mittelbaren Rückwirkungen auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts untersucht. Der Gesetzgeber lässt durch die Behandlung der BGB-Gesellschaft in den genannten Vorhaben bereits deutlich eine Annäherung der Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts an die gesetzlich verselbständigten Personengesellschaften erkennen. Insbesondere die identitätswahrende Umwandlung zwischen der GbR und den Kapitalgesellschaften einerseits und zwischen der GbR und den Personenhandelsgesellschaften andererseits lassen sich nur unter Zugrundelegung der Rechtsfähigkeit und der akzessorischen Haftungsverfassung der Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts erklären, was folgerichtig zu einem Umschwung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung führte. Die Urteile des BGH vom 27.9.1999 und vom 29.1.2001 werden besprochen und die Auswirkungen der gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Stellungnahmen auf Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit und Haftungsverfassung der GbR dargestellt.