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Die bürgerliche Gesellschaft steht in der dreiteiligen Sittlichkeitslehre der Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820) in der Mitte zwischen Familie und Staat. Ihre systematische Bedeutung besteht in der Vermittlung von Einzelnem und Allgemeinem oder von Individuum und Staat. Insofern die Lehre der bürgerlichen Gesellschaft zeigen soll, wie diese Vermittlung zustande kommt, soll unter ihrer Entstehungsge-schichte der ganze Gedankenweg verstanden werden, auf dem Hegel sich mit der Frage der Vermittlung in der Sittlichkeit befaßt. Unter diesem Gesichtspunkt geht sie auf seinen jugendlichen…mehr

Produktbeschreibung
Die bürgerliche Gesellschaft steht in der dreiteiligen Sittlichkeitslehre der Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820) in der Mitte zwischen Familie und Staat. Ihre systematische Bedeutung besteht in der Vermittlung von Einzelnem und Allgemeinem oder von Individuum und Staat. Insofern die Lehre der bürgerlichen Gesellschaft zeigen soll, wie diese Vermittlung zustande kommt, soll unter ihrer Entstehungsge-schichte der ganze Gedankenweg verstanden werden, auf dem Hegel sich mit der Frage der Vermittlung in der Sittlichkeit befaßt. Unter diesem Gesichtspunkt geht sie auf seinen jugendlichen Opfergedanken zurück, wonach die entzweite Welt durch das Opfer des Einzelnen versöhnt wird. Die Opferlehre verliert aber bald in der Sittlichkeitslehre ihre zentrale Stellung, nachdem Hegel durch die Auseinandersetzung mit der neuzeitlichen Naturrechtslehre und der politischen Ökonomie eine tiefere Einsicht in eine moderne Vermittlung zwischen Einzelnem und Allgemeinem gewonnen hat. Die Entwicklung seiner Sozialphilosophie läßt sich somit als Paradigmenwechsel von der Versöhnung durch das Opfer zur gesellschaftlichen Vermittlung durch die intersubjektive Handlung zusammenfassen.