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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.04.1951 gründeten in Paris die BRD, Frankreich, Italien und die BENELUX - Staaten die Montanunion. Diese Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat 1952 in Kraft und hatte die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zum Ziel. Dieselben 6 Staaten unterzeichneten 1957 die Römischen Verträge, die 1958 zur Gründung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 18.04.1951 gründeten in Paris die BRD, Frankreich, Italien und die BENELUX - Staaten die Montanunion. Diese Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat 1952 in Kraft und hatte die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zum Ziel. Dieselben 6 Staaten unterzeichneten 1957 die Römischen Verträge, die 1958 zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) führten. Der EWG-Vertrag definierte als Hauptziel, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik eine harmonische Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. 1967 wurde die EWG zusammen mit der EGKS und der Euratom integrierter Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG). Nach Bildung einer Zollunion im Jahre 1968 und der Koordinierung der Außenpolitik im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) wurde 1992 der Maastrichter Vertrag über die EU unterzeichnet. Zukünftige Zielsetzungen der EU sind u.a. die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts - und Währungsunion, die Gründung einer Europäischen Zentralbank sowie die Verwirklichung einer politischen Union. Im gleichen Jahr vereinbarten die EG und die EFTA die Bildung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).Dieser kurze chronologische Abriß der Geschichte der Europäischen Gemeinschaften zeigt, daß die Staaten in Europa zunehmend politisch wie auch wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Diese enge Verbundenheit hat aber auch die Notwendigkeit einer supranationalen Koordination und Kooperation zur Folge. Ein Teil dieser gemeinschaftlichen Koordination ist die Schaffung einer Europäischen Fusionskontrolle als Instrument der Staatengemeinschaft zur Steuerung bestimmter Wirtschaftsabläufe und zur Wettbewerbssicherung, um künstliche Monopolstellungen zu verhindern.Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die Entwicklung, den Anwendungsbereich, das Verfahren sowie den heutigen Stand dieser Europäischen Fusionskontrolle verschaffen.