44,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Das nationale Flüchtlings- und Asylrecht, einschließlich des auf Grund von Art. 16 a GG verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Asyl, wird zunehmend durch Vorgaben des Unionsrechts überlagert. Im Bereich des materiellen Flüchtlingsrechts wird dies deutlich anhand der Richtlinie der Europäischen Union über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes , die sogenannte Qualifikationsrichtlinie. Das Buch arbeitet…mehr

Produktbeschreibung
Das nationale Flüchtlings- und Asylrecht, einschließlich des auf Grund von Art. 16 a GG verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Asyl, wird zunehmend durch Vorgaben des Unionsrechts überlagert. Im Bereich des materiellen Flüchtlingsrechts wird dies deutlich anhand der Richtlinie der Europäischen Union über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes , die sogenannte Qualifikationsrichtlinie. Das Buch arbeitet zunächst die sich aus der Qualifikationsrichtlinie ergebenden Anforderungen an die Prüfung eines Antrages auf internationalen Schutz heraus. Dabei wird der insbesondere im Vergleich zum bisherigen, national geprägten deutschen Flüchtlingsrecht flüchtlingsfreundliche Ansatz der Qualifikationsrichtlinie deutlich. In einem sich daran anschließenden Teil wird untersucht, ob die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie wie auch die Rechtsprechung und Rechtspraxis in Deutschland richtliniengetreu erfolgt (ist). Im Ergebnis kommt die Abhandlung zu einem gemischten Ergebnis: in einzelnen Punkten, beispielsweise der Anerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung, hat sich die deutsche Rechtslage im Einklang mit der Qualifikationsrichtlinie geändert. Größtenteils aber bleiben Umsetzung und Anwendung der Qualifikationsrichtlinie in Deutschland zum Teil erheblich hinter den unionsrechtlichen Vorgaben zurück. Anlass zu Hoffnung gibt aber die seit Inkrafttreten der Qualifikationsrichtlinie kontinuierlich zunehmende Erkenntnis der maßgeblichen nationalen Flüchtlingsakteure, insbesondere der Rechtsprechung, dass das Flüchtlingsrecht einer neuen Bewertung unterzogen werden muss und bisher entwickelte, ausschließlich national geprägte Maßstäbe zugunsten einer einheitlichen, unionsrechtlich bestimmten Ausrichtung aufgegeben werden müssen.