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25 Jahre HANAUER H!LFE
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Alfred Kötzle
Die Hanauer Hilfe wurde im Jahre 1984 auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz gegründet. Damit wurde erstmals in Deutschland von staatlicher Seite anerkannt, dass Kriminalitätsopfer einen direkten Anspruch auf eine professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Opfersituation besitzen. Im Laufe der folgenden Jahre wurden Opferhilfeprogramme und -standards auf der Grundlage erster Erfahrungen von MitarbeiterInnen erarbeitet. Die vorliegenden Beiträge zeichnen diesen Entwicklungsprozess nach. Das Spektrum…mehr

Produktbeschreibung
25 Jahre HANAUER H!LFE

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Alfred Kötzle
Die Hanauer Hilfe wurde im Jahre 1984 auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz gegründet. Damit wurde erstmals in Deutschland von staatlicher Seite anerkannt, dass Kriminalitätsopfer einen direkten Anspruch auf eine professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Opfersituation besitzen. Im Laufe der folgenden Jahre wurden Opferhilfeprogramme und -standards auf der Grundlage erster Erfahrungen von MitarbeiterInnen erarbeitet. Die vorliegenden Beiträge zeichnen diesen Entwicklungsprozess nach. Das Spektrum reicht von den Opferhilfestandards über die praktische Opferunterstützung bis hin zum besonderen Opferschutz bei häuslicher Gewalt und der Opferhilfe im Zusammenhang mit dem Täter-Opfer-Ausgleich. Ein besonderes Anliegen gilt dem Thema Trauma und Justiz. Hier werden juristische Grundlagen für Psychotherapeuten und psychotherapeutische Grundlagen für Juristen diskutiert.

Das Buch wendet sich an MitarbeiterInnen von Beratungsstellen, die mit Opfern von Gewalt arbeiten, ebenso wie an Juristen.
Autorenporträt
Am 2. Juli 1984 nahm die "Hanauer Hilfe" als staatlich initiierte und professionell arbeitende Hilfeeinrichtung für Kriminalitätsopfer in der Bundesrepublik Deutschland ihre Arbeit auf. In den 25 Jahren ihres Bestehens hat sie in ca. 6.000 Fällen mit mehr als 7.000 Betroffenen Hilfe und Unterstützung geleistet. 1996 kam mit der Übernahme des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenenstrafrecht ein weiteres Tätigkeitsfeld hinzu.