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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: In der im Fach Philosophie verfassten Hausarbeit wird der Zusammenhang zwischen Naturrecht und Menschenrecht erläutert. Das Ziel ist es, das Verhältnis der beiden Konzepte zueinander zu klären.Das erste Kapitel beleuchtet übersichtlich die Genese des Naturrechts als überstaatliches und allgemeingültiges Recht. Juristisch bedeutend ist das Exposee zum Positivierungskonflikt. Dies ist die theoretische Auseinandersetzung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: In der im Fach Philosophie verfassten Hausarbeit wird der Zusammenhang zwischen Naturrecht und Menschenrecht erläutert. Das Ziel ist es, das Verhältnis der beiden Konzepte zueinander zu klären.Das erste Kapitel beleuchtet übersichtlich die Genese des Naturrechts als überstaatliches und allgemeingültiges Recht. Juristisch bedeutend ist das Exposee zum Positivierungskonflikt. Dies ist die theoretische Auseinandersetzung zwischen dem philosophischen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und der politischen Notwendigkeit der Verrechtlichung des Natur- und Menschenrechts. Vor allem im modernen Rechtsstaat stellt sich dieser Konflikt als von fundamentaler Bedeutung heraus.Zum Ende des zweiten Kapitels legt der Autor dar, dass die Menschenrechte erst im Zusammenhang mit Dokumenten des Naturrechts an Bedeutung gewannen. Sie werden als individualisierte Form des Naturrechts bezeichnet. Inwiefern die Aufklärung dabei eine Rolle spielte, wird verständlich dargelegt.Im dritten Kapitel wird untersucht, ob naturrechtliche Formulierungen in modernen Menschenrechtserklärungen autreten. Da auch afrikanische und arabische Dokumente untersucht werden, wird ebenso die Universalität des Naturrechts überprüft. Letztendlich stellt sich heraus, dass sich das Menschenrecht von seinen Ursprüngen emanzipiert hat.