
Die elektive Konkurrenz
Eine systematische Untersuchung der Gläubigerrechte bei Leistungsstörungen im BGB, CISG, in den PECL und im DCFR. Dissertationsschrift
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Durch die Schuldrechtsreform von 2001 ist durch strukturelle Umordnungen des Systems der Leistungsstörungen im BGB ein neues Geflecht von Beziehungen zwischen den Rechten entstanden. In den zum Teil sehr umstrittenen Fragen der Wechselwirkung der Rechte auf Gläubigerseite taucht in Lehre und Praxis zunehmend der gesetzlich nirgends verankerte und bislang kaum erforschte Begriff der elektiven Konkurrenz auf.Thomas Bachmann stellt in seiner Dissertation diese elektive Konkurrenz als eigenständige rechtliche Kategorie in einem logischen System dar. Sie hat demnach bestimmte Merkmale, die eine ...
Durch die Schuldrechtsreform von 2001 ist durch strukturelle Umordnungen des Systems der Leistungsstörungen im BGB ein neues Geflecht von Beziehungen zwischen den Rechten entstanden. In den zum Teil sehr umstrittenen Fragen der Wechselwirkung der Rechte auf Gläubigerseite taucht in Lehre und Praxis zunehmend der gesetzlich nirgends verankerte und bislang kaum erforschte Begriff der elektiven Konkurrenz auf.
Thomas Bachmann stellt in seiner Dissertation diese elektive Konkurrenz als eigenständige rechtliche Kategorie in einem logischen System dar. Sie hat demnach bestimmte Merkmale, die eine Definition und die Abgrenzung zu verwandten Fällen einer Gläubigerwahl (Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis) ermöglichen. Die Untersuchung beleuchtet und bewertet dazu umfassend die zum Teil problematischen Beziehungen zwischen den Leistungsstörungsrechten des BGB und zieht einen internationalen Vergleich zu den Modellen des CISG, der PECL und des DCFR.
Thomas Bachmann stellt in seiner Dissertation diese elektive Konkurrenz als eigenständige rechtliche Kategorie in einem logischen System dar. Sie hat demnach bestimmte Merkmale, die eine Definition und die Abgrenzung zu verwandten Fällen einer Gläubigerwahl (Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis) ermöglichen. Die Untersuchung beleuchtet und bewertet dazu umfassend die zum Teil problematischen Beziehungen zwischen den Leistungsstörungsrechten des BGB und zieht einen internationalen Vergleich zu den Modellen des CISG, der PECL und des DCFR.
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