79,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Die Einrede der doppelten Inanspruchnahme und der Doppelschutz sind auf die europäische Patentreform zurückzuführen. Diese steht für die Einführung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit in Gestalt des Einheitlichen Patentgerichts und die Schaffung eines europäischen Schutztitels, des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Aus Anlass der europäischen Patentreform wurde u. a. das Begleitgesetz vorgeschlagen, das die Anpassung der nationalen Vorschriften zum Gegenstand hat. Es sieht als Novum die Einführung eines Doppelschutzes durch ein nationales Patent und einen…mehr

Produktbeschreibung
Die Einrede der doppelten Inanspruchnahme und der Doppelschutz sind auf die europäische Patentreform zurückzuführen. Diese steht für die Einführung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit in Gestalt des Einheitlichen Patentgerichts und die Schaffung eines europäischen Schutztitels, des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Aus Anlass der europäischen Patentreform wurde u. a. das Begleitgesetz vorgeschlagen, das die Anpassung der nationalen Vorschriften zum Gegenstand hat. Es sieht als Novum die Einführung eines Doppelschutzes durch ein nationales Patent und einen europäischen patentrechtlichen Schutztitel vor. Gleichzeitig wird der Doppelschutz durch die Einrede der doppelten Inanspruchnahme beschränkt. Die Arbeit widmet sich der wissenschaftlichen Untersuchung beider Institute und gelangt zum Ergebnis, dass mehr und die besseren Argumente für die Einführung des beschränkten Doppelschutzes sprechen.
Autorenporträt
Bernadette Makoski studierte Rechtswissenschaft in Düsseldorf und Cergy-Pontoise. Sie wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. In Düsseldorf war sie u.a. am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Dort erwarb sie auch ihren LL.M., wurde promoviert und ist nun Lehrbeauftragte. Während des Rechtsreferendariats absolvierte sie u.a. eine Station bei der Europäischen Kommission. Sie ist Richterin am Landgericht in Düsseldorf, war bereits für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ist für den Gerichtshof der Europäischen Union tätig.