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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte (Gut), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in vielen Mitgliedstaaten, besonders in Ballungsgebieten und Urlaubsregionen, zu einem Problem geworden. Gerade junge Familien und Menschen mit geringem Einkommen können sich ein Eigenheim oftmals nicht mehr leisten. Die Staaten versuchen, diesem Problem mit vielfältigen Maßnahmen entgegenzutreten. So erschuf auch die flämische Regierung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte (Gut), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in vielen Mitgliedstaaten, besonders in Ballungsgebieten und Urlaubsregionen, zu einem Problem geworden. Gerade junge Familien und Menschen mit geringem Einkommen können sich ein Eigenheim oftmals nicht mehr leisten. Die Staaten versuchen, diesem Problem mit vielfältigen Maßnahmen entgegenzutreten. So erschuf auch die flämische Regierung in ihrem Grundstücks- und Immobiliendekret zwei Regelungen in diesem Bereich. Diese werden in den Schlussanträgen des Generalanwaltes Mazák vom 4. Oktober 2012 zu den verbundenen Rechtssachen C-197/11 und C-203/11 behandelt. Die Arbeit setzt sich kritisch mit den Schlussanträgen des Generalanwalts auseinander. Seine Argumentation ist im Ergebnis überzeugend, jedoch teilweise zu knapp und unvollständig begründet. Im Laufe der Bearbeitung wird deshalb herausgearbeitet, welche Grundfreiheiten einschlägig sind, wie sich deren Beeinträchtigung darstellt und aus welchen Gründen eine solche zu rechtfertigen ist. Dabei wird auch auf die Folgerichtigkeit der Schlussanträge eingegangen. Außerdem werden die Auswirkungen für andere Modelle herausarbeitet.In seinem der Abgabe der Arbeit zeitlich nachfolgenden Urteil vom 08. Mai 2013 hat der Europäische Gerichtshof grundsätzlich Einheimischenmodelle für rechtmäßig erklärt, wenn sie auf angemessenen Kriterien beruhen.