Die Dritthaftung von Sachverständigen
Tabea Quiring
Broschiertes Buch

Die Dritthaftung von Sachverständigen

Nach der Schuldrechtsreform und der Neuregelung des § 839 a BGB

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Die Schuldrechtsreform hat Auswirkungen auf die Rechtsinstitute der culpa in contrahendo und des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, die für die Dritthaftung von Sachverständigen als Haftungsgrundlage herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet diese Arbeit die Frage, wer nunmehr unter welchen Voraussetzungen den finanziellen Schaden tragen soll, wenn ein Sachverständiger ein fehlerhaftes Gutachten erstellt und sich eine Person darauf verlässt, die das Gutachten gar nicht in Auftrag gegeben hat. Für den gerichtlichen Sachverständigen ist839 a BGB neu eingeführt worden. ...