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Die CE-Kennzeichnung eines Produktes, die 1995 eingeführt wurde, bestätigt den Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaates der EU, dass das Produkt, an dem das CE-Zeichen angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt und die in den Richtlinien vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Die Konformität des Produktes mit den Richtlinien wird damit nach außen dokumentiert.Eine Vielzahl technischer Produkte darf ohne CE-Kennzeichnung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht mehr vertrieben oder dorthin eingeführt werden. Voraussetzungen…mehr

Produktbeschreibung
Die CE-Kennzeichnung eines Produktes, die 1995 eingeführt wurde, bestätigt den Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaates der EU, dass das Produkt, an dem das CE-Zeichen angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt und die in den Richtlinien vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Die Konformität des Produktes mit den Richtlinien wird damit nach außen dokumentiert.Eine Vielzahl technischer Produkte darf ohne CE-Kennzeichnung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht mehr vertrieben oder dorthin eingeführt werden. Voraussetzungen und Umfang dieser 'Marktzutrittsbeschränkung' sind für Unternehmen und deren Rechtsberater nur wenig transparent.Die Darstellung verdeutlicht zunächst, wie die CE-Kennzeichnung in die rechtliche Systematik eingebunden ist. Hierbei spielt auch das Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle. Daran schließen sich Erläuterungen zu einzelnen Richtlinien wie z.B. der für Maschinen an. Die dazugehörige Verordnung ist zusätzlich im Anhang abgedruckt.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Niebling ist seit vielen Jahren im Bereich des Automobil-Vertriebsrechts tätig. Er war u. a. Abteilungsleiter und Syndikus der BMW AG München für die Abteilungen Wettbewerbs-, Kartell- und Vertriebsrecht sowie nationales und internationales Recht des Einkaufs, der Forschungs- und Entwicklungsverträge. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, mit dem Schwerpunkt Europarecht, AGB und Automobilvertrieb.