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Anastasia Berger stellt zunächst die Drittwirkung der Grundrechte in der Wissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland vor. Sodann skizziert sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Lichte ihrer historischen Entwicklung in Russland. Der Vergleich zentraler verfassungsrechtlicher Normen (Art. 2, 15, 17, 18, 55 und 56 der russischen Verfassung) und der Rechtsprechung lässt Unterschiede beider Rechtssysteme erkennen. Die russische Verfassung stellt im Unterschied zum deutschen Grundgesetz eine direkt und unmittelbar wirkende Grundlage des gesamten Rechtssystems dar. Die Autorin untersucht…mehr

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Produktbeschreibung
Anastasia Berger stellt zunächst die Drittwirkung der Grundrechte in der Wissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland vor. Sodann skizziert sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Lichte ihrer historischen Entwicklung in Russland. Der Vergleich zentraler verfassungsrechtlicher Normen (Art. 2, 15, 17, 18, 55 und 56 der russischen Verfassung) und der Rechtsprechung lässt Unterschiede beider Rechtssysteme erkennen. Die russische Verfassung stellt im Unterschied zum deutschen Grundgesetz eine direkt und unmittelbar wirkende Grundlage des gesamten Rechtssystems dar. Die Autorin untersucht zudem die zentralen Normen des russischen Zivilgesetzbuches. Berger stellt fest, dass die beiden Verfassungen aufgrund historisch unterschiedlicher Entwicklungen vom entgegengesetzten Blickwinkel auf die Grundrechtsfunktionen ausgehen. Gleichwohl zeigt die Analyse des russischen Privatrechts, dass die unmittelbare Wirkung der Grundrechte ohne Verlust der Privatautonomie möglich ist.
Rezensionen
"Die Arbeit verdient hohe Anerkennung, weil sie das aus Sicht der russischen Wissenschaft in den Kinderschuhen steckende Thema mit großer wissenschaftlicher Tiefe beleuchtet. Das Werk stellt eine gelungene Bereicherung der Diskussion zur Drittwirkung von Grundrechten dar. Die Arbeit besticht nebenbei durch eine beneidenswerte Klarheit der Sprache und der Gedankenführung und ist schon deshalb lesenswert." Jochen Ettinger, in: Osteuropa Recht, 1/2015