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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Revision, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine gesetzliche Definition des Begriffs der Pensionsverpflichtungen existiert nicht. Im Allgemeinen subsumiert man unter dem Begriff der Pensionsverpflichtungen alle unmittelbaren oder mittelbaren Leistungen eines Arbeitgebers, welche einem Arbeitnehmer oder deren Angehörigen aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses mit Eintritt des Versorgungsfalles zufließen. Bilanzrechtlich…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Revision, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine gesetzliche Definition des Begriffs der Pensionsverpflichtungen existiert nicht. Im Allgemeinen subsumiert man unter dem Begriff der Pensionsverpflichtungen alle unmittelbaren oder mittelbaren Leistungen eines Arbeitgebers, welche einem Arbeitnehmer oder deren Angehörigen aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses mit Eintritt des Versorgungsfalles zufließen. Bilanzrechtlich sind Pensionsrückstellungen als ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu klassifizieren, die bezüglich ihrer Fälligkeit und Höhe nicht feststehen. Sie entstehen im Wesentlichen durch Einzel-, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Als Leistungen im Rahmen der Altersversorgung eines Arbeitnehmers kommen hierbei vor allem eine Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente sowie sämtliche Kombinationen dieser Leistungsarten in Betracht.Die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz bzw. Steuerbilanz ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Nicht jede Gestaltungsform von betrieblicher Altersversorgung führt auch tatsächlich zur Begründung von Rückstellungen. In diesem Werk werden dem Leser die Grundlagen der Rechnungslegung, aber auch die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS dargelegt.