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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit geht es um die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften. Durch intensive Forschungs- und Entwicklungshandlungen der Unternehmen kommt es oftmals zu einem hohen Ausweis von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, welche in der Bilanz eines Unternehmens auf der Aktiva bilanziert werden. Auch durch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,00, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit geht es um die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften. Durch intensive Forschungs- und Entwicklungshandlungen der Unternehmen kommt es oftmals zu einem hohen Ausweis von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, welche in der Bilanz eines Unternehmens auf der Aktiva bilanziert werden. Auch durch entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, wie z. B. Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und Geschäfts- oder Firmenwerten, kann es zu einem höheren Ausweis von immateriellen Vermögensgegenständen kommen. Diese Seminararbeit thematisiert ausschließlich selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, da dort kein aktiver Markt mit einbezogen werden kann und die rechtlichen Vorschriften daher für das bilanzierende Unternehmen zu einer Herausforderungen werden können.Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses spielt u. a. die Bilanzierung von Vermögensgegenständen eine wesentliche Rolle. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz erweisen sich als problematisch. Moxter bezeichnete immaterielle Vermögensgegenstände im Jahre 1979 als "ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts" , denn immaterielle Vermögensgegenstände zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in Bezug auf ihre Aktivierung in der Bilanz, ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Durch unterschiedliche steuerrechtliche und handelsrechtliche Ansatzoptionen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens kommt es in der Steuer- und Handelsbilanz häufig zu Unstimmigkeiten.