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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechnungslegung - IFRS, Sprache: Deutsch, Abstract: Wegen der Anwendung von verschiedenen Rechnungslegungssystemen können die Abschlüsse der unterschiedlichen Banken nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Dies war ein Grund mit, dass die Forderung nach einem einheitlichen Rechnungssystem laut wurde. Mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 vom 19.07.2002 reagierte die EU. Der Hintergrund für den Erlass ist die Zielsetzung, die…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Internationale Rechnungslegung - IFRS, Sprache: Deutsch, Abstract: Wegen der Anwendung von verschiedenen Rechnungslegungssystemen können die Abschlüsse der unterschiedlichen Banken nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Dies war ein Grund mit, dass die Forderung nach einem einheitlichen Rechnungssystem laut wurde. Mit der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 vom 19.07.2002 reagierte die EU. Der Hintergrund für den Erlass ist die Zielsetzung, die Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte zu harmonisieren. Deswegen sind von der gesetzlichen Anwendungspflicht, insbesondere kapitalmarktorientierte Muttergesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedsstaat in der EU betroffen gewesen. Gemäß der IAS - Verordnung mussten diese Unternehmen für die Geschäftsjahre, die am oder nachdem 01.01.2005 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards aufstellen, wenn sie am jeweiligen Abschlussstichtag als Wertpapieremittent am geregelten Kapitalmarkt aufgetreten sind. Unternehmen, die ausschließlich Schuldtitel an einem organistisierten Markt emittieren, haben eine Übergangsfrist von 2 Jahren erhalten.Sie mussten einen Konzernabschluss erstmalig ab dem 01.01.2007 nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellen.