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Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Osnabrück (Wirtschaftswissenschaften - MAFT (Master Auditing, Finance and Taxation)), Veranstaltung: Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema Bewertung von Pensionsrückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Dabei werden die geänderten Bewertungsvorschriften auf Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und auf eine Verbesserung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Osnabrück (Wirtschaftswissenschaften - MAFT (Master Auditing, Finance and Taxation)), Veranstaltung: Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema Bewertung von Pensionsrückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Dabei werden die geänderten Bewertungsvorschriften auf Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und auf eine Verbesserung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses hin analysiert.Bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen wird durch die Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatz sowie durch die Berücksichtigung von zukünftigen Kosten- und Preissteigerungen insgesamt ein realistischeres und objektiveres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erreicht. Demgegenüber wird aber eine Einschränkung des Einzelbewertungsgrundsatzes sowie eine Durchbrechung des Stichtagsprinzips und folglich eine Verletzung der GoB in Kauf genommen.Aufgrund der fehlenden Präzision kommt es im Rahmen der Berücksichtigung von zu-künftigen Kostentrends und bei der Fluktuationswahrscheinlichkeit zur Schaffung von bilanzpolitischen Spielräumen, welche die Aussagekraft und Vergleichbarkeit von HGB-Abschlüssen beeinträchtigen können.Aufgrund des Wahlrechtes des versicherungsmathematischen Berechnungsverfahrens kann es weiterhin zu bilanzpolitischen Gestaltungen und Spielräumen kommen.Die Durchbrechung des Saldierungsverbotes durch die neu geschaffene Ausnahmeregelung stellt eine wesentliche Modifikation der bisher geltenden handelsrechtlichen GoB dar. Auch die Bewertung des zweckgebundenen Vermögens zum beizulegenden Zeit-wert stellt einen fundamentalen Paradigmenwechsel dar. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit einer Verrechnung mit noch nicht realisierten Gewinnen, was ein Verstoß gegen das Realisationsprinzip als Ausprägung des Vorsichtsprinzips zur Folge hat.Die geänderten Bewertungsvorschriften haben signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, wobei dieser Effekt aber durch die Berücksichtigung eines 15-jährigen Übergangszeitraums deutlich gemildert wird.