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Sowohl zur Informationsverschaffung, als auch zur sicheren Übermittlung von Willenserklärungen sind die neuen Kommunikationsmedien wie Telefax, Email und Internet hervorragend geeignet. Dementsprechend gehören diese weltweit zum allgemeinen Standard bei der Informationsübermittlung im Geschäftsverkehr. Ausgehend von den jeweiligen Rechtsordnungen in Deutschland, Österreich und England untersucht dieser Beitrag, ob automatisch generierte Sende- oder Empfangsbestätigungen dieser Übermittlungsgeräte (sogenannte OK-Vermerke) einen Beweis für den Zugang einer Willenserklärung erbringen können.

Produktbeschreibung
Sowohl zur Informationsverschaffung, als auch zur sicheren Übermittlung von Willenserklärungen sind die neuen Kommunikationsmedien wie Telefax, Email und Internet hervorragend geeignet. Dementsprechend gehören diese weltweit zum allgemeinen Standard bei der Informationsübermittlung im Geschäftsverkehr. Ausgehend von den jeweiligen Rechtsordnungen in Deutschland, Österreich und England untersucht dieser Beitrag, ob automatisch generierte Sende- oder Empfangsbestätigungen dieser Übermittlungsgeräte (sogenannte OK-Vermerke) einen Beweis für den Zugang einer Willenserklärung erbringen können.
Autorenporträt
Der Autor: Philipp Riesenkampff, geboren 1973 in Traunstein, studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Lausanne sowie Tübingen und absolvierte das Referendariat in Düsseldorf und Speyer. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2001 durchlief er das AACSB-akkreditierte MBA-Programm der GISMA Hannover / Purdue University, Indiana, bevor er bei unterschiedlichen Unternehmen beschäftigt war. Der Autor ist Personalleiter bei einem Kunststoffhersteller in Burghausen sowie in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und Anwaltmediator.