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Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das 'Betriebsklima' durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. Das BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt, sondern gelöst.
"Eine handliche Arbeitshilfe für Personalräte und Dienststellen [..., die] nicht nur den Soldatenvertretern in den Personalvertretungen, sondern ebenso den Personalratsmitgliedern aus den Reihen der Beamten, Angestellten und Arbeitern zur Verfügung stehen sollte. Gleichermaßen Gewinn bringend ist das Werk aber auch für…mehr

Produktbeschreibung
Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das 'Betriebsklima' durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. Das BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt, sondern gelöst.

"Eine handliche Arbeitshilfe für Personalräte und Dienststellen [..., die] nicht nur den Soldatenvertretern in den Personalvertretungen, sondern ebenso den Personalratsmitgliedern aus den Reihen der Beamten, Angestellten und Arbeitern zur Verfügung stehen sollte. Gleichermaßen Gewinn bringend ist das Werk aber auch für Soldaten, die als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen mit der täglichen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes befasst sind" Dirk Lechtermann, Richter am OVG Münster, in : Der Personalrat 11/02
Personalvertretungsrecht in der Praxis
Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das "Betriebsklima" durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt, sondern gelöst.
Autorenporträt
Dr. jur. Andreas Gronimus ist Verbandssyndikus des Deutschen BundeswehrVerbandes und seit 1989 für Personalvertretungs-, Arbeits- und Tarifrecht verantwortlich sowie als Rechtsanwalt zugelassen.